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Änderung der im Amtsblatt veröffentlichten Erklärung zur Wertpapierniederlassung

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Das „Kommuniqué der Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) zur Änderung der Erklärung über die Einrichtung von Wertpapieren“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft. Im Dezember 2021 begann die Zentralbank im Rahmen ihrer „Liraisierungsstrategie“ die Umstellung von Fremdwährungseinlagen auf Einlagen in türkischen Lira zu unterstützen und unternahm einen Schritt zur Stärkung der Einlagenpräferenz in türkischen Lira. In der im Amtsblatt veröffentlichten Erklärung wurde ab Anfang 2023 anstelle des Umrechnungskurses der Anteil der türkischen Lira-Einlagen an den Gesamteinlagen mit der in der Anwendung der Wertpapierfazilität vorgenommenen Änderung auf 5 Prozent geändert.

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