Achtung für Personen mit EYT: Erklärung der SGK zum Ablauf einer monatlichen Zahlung

Nach der Erklärung von Präsident Recep Tayyip Erdoğan zur Regelung des Renteneintrittsalters (EYT) bildete sich vor der Sozialversicherungsanstalt (SGK) eine Menschenmenge. Andererseits kam eine wertvolle Stellungnahme von der Sozialversicherungsanstalt zum Verfahren der Rentenpfändung. Hier ist die vollständige Erklärung:
„Am 28.12.2022 gab unser Präsident eine Erklärung zum Alter im Ruhestand (EYT) ab und es wurde erklärt, dass es für Personen in diesem Bereich keine Altersanforderung geben würde.
Obwohl die oben genannte Verordnung das Inkraftsetzungsverfahren noch nicht abgeschlossen hat, beantragen viele unserer Bürger eine Rente bei unserer Institution, entweder über E-Government oder durch direkten Antrag.
ÜBER MONATLICHE VERBINDLICHE PROZESSE
Es ist rechtlich nicht möglich, ein Rentenverfahren durch unsere Einrichtung auf der Grundlage dieser Anträge durchzuführen, die vor Inkrafttreten des betreffenden Gesetzes gestellt wurden.
Wenn nach Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung eine Rente bei unserer Einrichtung beantragt wird, wird das Rentenverfahren so schnell wie möglich abgeschlossen.
Darüber hinaus wird sichergestellt, dass den Aussagen von Personen, die sich als Experten in den schriftlichen und visuellen Medien bezeichnen, kein Prestige verliehen wird und nur in Übereinstimmung mit den Aussagen des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit und der Sozialversicherungsanstalt gehandelt wird erfolgt auf gesunde Art und Weise. Es wird der Öffentlichkeit mit Respekt verkündet.“
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