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40 Vertragsarbeiter werden eingestellt

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Gemäß den „Grundsätzen zur Beschäftigung von Leiharbeitern in der Zentral- und Landesorganisation des Rechtsmedizinischen Instituts“ werden als Leiharbeiter nach Punkt 4/B des Beamtengesetzes Nr. Arbeitnehmer beschäftigt.

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