Technisch

2. Weigerung, die Vollstreckung von Filialisten auszusetzen

Werbung

Während die gegen Kettenmärkte und Lieferantenunternehmen eingeleitete Untersuchung zur Untersuchung des Preisverhaltens während der Coronavirus-Epidemie abgeschlossen wurde, wurde gegen 5 Kettenmärkte und 1 Lieferanten, deren Verstöße als Ergebnis von Untersuchungen und Feststellungen festgestellt wurden, eine Geldbuße in Höhe von 2,7 Milliarden Lira verhängt. Danach brachten die Märkte die Entscheidung vor Gericht. In der beim Verwaltungsgericht Ankara eingereichten Klage auf Aufhebung des Urteils; Migros Ticaret Anonim Şirketi, Carrefoursa Carrefour Sabancı Ticaret Merkezi Anonim Şirketi, Bim United Mağazalar Anonim Şirketi, Şok Marketler Tic. Inc., Yeni Mağazacılık A.Ş. (A101) und Savola Besin Sanayi Ticaret Anonim Şirketi wurde der Antrag auf Aussetzung der Hinrichtung abgelehnt.

4 der 5 Kettenmärkte legten diesmal Widerspruch gegen diese Entscheidung ein und brachten die Ablehnung der Aussetzung der Vollstreckung vor das Regionale Verwaltungsgericht Ankara, das ein höheres Gericht ist. Migros Ticaret Anonim Şirketi, Carrefoursa Carrefour Sabancı Ticaret Merkezi Anonim Şirketi, Bim United Mağazalar Anonim Şirketi und Yeni Mağazacılık A.Ş. (A101) erhielten einen zweiten Ablehnungsbescheid. Der Einspruch von 4 der Kettenmärkte, die die Ablehnungsentscheidung vor ein höheres Gericht brachten, wurde auch von der 8. Kammer für Verwaltungssachen des Regionalen Verwaltungsgerichts Ankara zurückgewiesen. (DHA)

Staatsangehörigkeit

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"