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13 Fakultätsmitglieder werden rekrutiert

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Die Hakkari-Universität wird 13 Fakultätsmitglieder gemäß den relevanten Aspekten des Hochschulgesetzes Nr. 2547 erhalten.

Die Kandidaten müssen die im 48. Artikel des Gesetzes Nr. 657 festgelegten Regeln erfüllen, die in der 23. Ausgabe des Gesetzes Nr. 2547 festgelegten Mindestanforderungen erfüllen und die Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Diplome muss genehmigt und dokumentiert werden der Interuniversitäre Rat.

Anträge werden innerhalb von 15 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt gestellt.

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