10.319 TL Geldstrafe für diejenigen, die ein Opfer auf der Straße schlachten und Abfälle vergraben
Während des Eid al-Adha wurden Maßnahmen ergriffen, um negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Gemeinschaft und die Umwelt durch Aktivitäten zu verhindern, die zu Umweltverschmutzung in den Opferverkaufs- und Schlachtbereichen führen könnten. Im Einklang mit den Maßnahmen werden die zuständigen Institutionen die von den Gemeinden während des Eid al-Adha festgelegten Opferverkäufe und Schlachtorte kontrollieren. Neben den Kontrollen an den Verkaufs- und Schlachtplätzen werden auch Untersuchungen zur Verhinderung des Opferquerschnitts vor der Wohnung, auf der Straße und in den Parks durchgeführt. Wer sich nicht an die Regeln hält, wird mit einer Geldstrafe belegt.
Verwaltungsstrafe…
Gegen diejenigen, die während des Opferfestes an öffentlichen Orten wie Parks, Gärten, Straßen, Straßen, Fassaden von Gebäuden und Plätzen in Bereichen schlachten, die nicht für den Verkauf und die Aufteilung der Opfer geeignet sind, und gegen diejenigen, die dort nicht die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, wird eine Verwaltungsstrafe von 3.36 Lira verhängt. Einrichtungen, die sich nicht an die notwendigen Verbote an Opferstätten halten und die Abfälle der Opfer ohne Vorsichtsmaßnahmen begraben, werden für die Massenabteilungen mit einer Geldstrafe von 293.188 Lira belegt. Im Falle des Vergrabens der Opferabfälle in den Häusern wird denjenigen, die sich nicht an das Verbot halten, eine Geldstrafe von 7.283 Lira auferlegt.
Eine Verwaltungsstrafe von 4.554 Lira pro Tier wird gegen Personen verhängt, die Tiere vorsätzlich schlecht behandeln, sie schlagen, sie hungrig und durstig machen, sie extremer Kälte und Hitze aussetzen, ihre Pflege vernachlässigen und ihnen körperliches und seelisches Leid zufügen.
Eine Verwaltungsstrafe von 1.518 Lira wird gegen diejenigen verhängt, die gegen die Anforderung verstoßen, dass die Gesundheit der Tiere in gutem Zustand sein muss und dass der Ort, an dem sie leben, sauber ist und die Hygienevorschriften einhält. Für diejenigen, die gegen die Regelung des „Schlachtens von Tieren“ im Tierschutzgesetz verstoßen, wird eine Verwaltungsstrafe von 15.939 Lira pro Tier verhängt. Wer sich nicht an das Verbot hält, wird von den zuständigen Abteilungen des Innenministeriums, des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft, des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel und den Kommunen bestraft.
Staatsangehörigkeit