Erklärung „Adressverfahren“ für Erdbebenopfer aus dem Inneren

Die folgenden Erklärungen wurden in die Erklärung des Ministeriums aufgenommen; Um die Beschwerden unserer Opfer abzubauen und ihnen den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen zu erleichtern, wurde unseren Bürgern, deren Wohnadresse vor dem 6. Februar in den vom Erdbeben betroffenen Provinzen lag, ermöglicht, ihre Siedlungen über unser E-Government in andere Provinzen zu verlegen und Populationmatics sowie unsere Zivilstandsämter.
Darüber hinaus können unsere von der Katastrophe betroffenen Bürger, „Karawanen, Zelte, Fertighäuser, Schlafsäle, Pflegeheime“, die für ihre Ansiedlung ausgewiesen sind, unsere Bevölkerungsdirektionen, E-Mail Sie können über unsere Landes- und Bevölkerungsstatistik eine Ansiedlungsanschrift abgeben.
Staatsangehörigkeit