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Präzedenzfall-Urteil des BGH: Schweiß riechender Ehegatte galt als mangelhaft

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Der Oberste Gerichtshof traf eine Präzedenzentscheidung und der Schweißgeruch eines der Ehegatten im Scheidungsfall wurde als „Fehler“ in die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs aufgenommen.
 
BT, die in Izmir lebt, reichte eine Scheidungsklage ein und argumentierte, dass ihr Ehemann N.T. die Pflichten der Eheschließung nicht erfüllte, dass er bis zum Geiz sparsam war und dass er nach Schweiß roch, weil er nicht auf die Sauberkeit des Körpers achtete .
 
Als der Ehemann in NT eine Gegenscheidungsklage einreichte, kombinierte das 11. Familiengericht von Izmir die beiden Fälle. Zu den Thesen der Ermittlungsdame und den vom Gericht erhobenen Beweisen wurden ähnliche Feststellungen getroffen. Vor Gericht wurde jedoch angenommen, dass die Dame ebenso schuldhaft war wie ihr Ehemann.
 
Darüber hinaus wurde der Antrag der Frau auf materielle und immaterielle Entschädigung mit der Begründung abgelehnt, dass es bei den Vorgängen, die zur Scheidung geführt haben, keine Vorfälle in Form eines Angriffs auf ihre Persönlichkeitsrechte gegeben habe.
 
Nach der Scheidung des Paares gingen die Parteien vor den Obersten Gerichtshof. Laut der Entscheidung, die auch in die Rechtsprechung aufgenommen wurde, wurde festgestellt, dass der Ehemann seine Aufgaben bezüglich der Eheschließung nicht erfüllte, einen anderen Haushalt schuf, geizig war und nach Schweiß roch, indem er nicht auf die Reinheit des Körpers achtete. und es wurde berichtet, dass diese Haltung und das Verhalten des Ehemanns, die stattfanden und Kontinuität zeigten, die Ehegemeinschaft in ihren Grundfesten erschütterten. Mit der Feststellung, dass der Frau kein Verschulden zuzurechnen sei, hob die 2. Zivilkammer des Oberlandesgerichts die Entscheidung auf und stellte fest, dass die Frau das gleiche Verschulden wie ihr Ehemann anerkenne und den Anspruch auf Schadensersatz entsprechend ablehne.
 
Die Entscheidung des Kassationsgerichts wurde erneut an das 11. Familiengericht von Izmir übermittelt.

T24

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