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553 Akademiker werden rekrutiert

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Universität für Gesundheitswissenschaften, Verordnungsbeschlüsse über die Bestimmung und Verwendung von Normsätzen für das akademische Personal in staatlichen Hochschuleinrichtungen, Hochschulgesetz Nr. 2547, Verordnung über die Beförderung und Ernennung von Fakultätsmitgliedern, 48. Element des Gesetzes Nr. 657 über Beamte, und Beförderung und Ernennung zum akademischen Mitglied der Universität für Gesundheitswissenschaften Gemäß den Entscheidungen der Richtlinie werden 553 Teams Fakultätsmitglieder erhalten.

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