Wirtschaft

YSK kündigte Wahltagsverbote an

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Laut der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung:

* Die Abstimmungsfrist im ganzen Land wird Mitte 08.00-17.00 sein.

*Der Verkauf von alkoholischen Getränken ist am Wahltag von 06.00 bis 24.00 Uhr verboten.

* Alle öffentlichen Unterhaltungseinrichtungen wie die Cafeteria und das Internetcafé werden geschlossen.

*Die Annahme von Nachrichten und Kommentaren zu den Wahlen und ihren Ergebnissen ist in den Medien bis 18.00 Uhr untersagt.

* Zwischen 18.00 und 21.00 Uhr werden die Nachrichten und Mitteilungen des YSK bezüglich der Wahl veröffentlicht.

*Nach 21:00 Uhr sind alle Übertragungen kostenlos, YSK kann diese Zeit früher einstellen.

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