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Schwellenwerte und Bargeldlimits bei öffentlichen Ausschreibungen um 97,72 Prozent erhöht

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Die im Vergabegesetz festgelegten Schwellenwerte und Bargrenzen wurden um 97,72 Prozent erhöht.

Die von der öffentlichen Beschaffungsbehörde erstellte Bekanntmachung über das öffentliche Beschaffungswesen wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Dementsprechend wurden die im Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen festgelegten Schwellenwerte und Bargeldgrenzen aktualisiert, indem die jährliche Änderungsrate (97,72 Prozent) des Inländischen Erzeugerpreisindex (D-PPI) für Dezember 2022 erhöht wurde, wie vom türkischen Statistikamt bekannt gegeben .

Das Kommuniqué tritt am 1. Februar 2023 in Kraft.

(AA)

T24

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