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Wann wird die Zahlung für das Family Support Program fällig?

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In Erklärungen nach der Kabinettssitzung kündigten AKP-Führer und Präsident Recep Tayyip Erdoğan das Datum an, an dem die Familienzuschläge im November gezahlt werden. Nach der Bekanntgabe standen die Einzelheiten der Familienbeihilfe auf der Tagesordnung der Bürger. Ab Anfang November wollen Bedürftige, die ihre Recherche beschleunigen, wissen, wann die ihnen zustehende Zahlung aus dem Family Support Program auf ihrem Konto gutgeschrieben wird. Wann wird also die Auszahlung der Familienbeihilfe fällig? Hier sind die Informationen zu den Novemberzahlungen des Family Benefits Program:

Wann sind die Zahlungen für das Family Support Program im November fällig?

Erdogan sagte in einer Erklärung nach der Kabinettssitzung:

„Türkei-Familienbeilage … In diesem Zusammenhang werden morgen 3,2 Milliarden Lira für unsere 2,5 Millionen Menschen auf die Konten der Begünstigten eingezahlt. Zahlungen werden am 8. November auf die Konten der Bürger überwiesen“, sagte er.

Wie lauten die Anwendungsregeln für das Family Support Program?

“Der Bewerber;

Kein türkischer Staatsbürger zu sein

eine Blaue Karte haben,

Die Wohnadresse liegt im Ausland,

jünger als 18 Jahre sein,

Anträge werden nicht berücksichtigt, wenn eine Person oder Personen in ihrem Haushalt als Beamter, öffentlich Bediensteter, Notar oder Vorsteher tätig sind oder im Ausland tätig sind, im Ausland Kredite aufnehmen oder sich im Rahmen privater Mittel befinden.

Darüber hinaus hat der Antragsteller; Da die Anträge nicht im Rahmen des Haushaltsansatzes ausgewertet werden können, sind diese Personen vom Programm ausgeschlossen, wenn es sich um Strafgefangene oder Inhaftierte in Justizvollzugsanstalten und Haftanstalten, Studenten in Studentenwohnheimen, Personen in Pflegeeinrichtungen wie Waisenhäusern und Soldaten handelt im Status des Zivil-/Unteroffiziers, der seinen obligatorischen Militärdienst ableistet.

Wie beantrage ich Familienbeihilfe?

Anträge für das Familienunterstützungsprogramm können über das E-Government-Gateway oder an die Stiftung für Sozialhilfe und Solidarität gestellt werden, die gemäß dem Gesetz Nr. 3294 gegründet wurde, an das die Wohnadresse gebunden ist.

T24

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