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Die Frist für die Änderung von Vor- und Nachnamen aus E-Government wurde bekannt gegeben

Laut dem auf dem Social-Media-Account der Generaldirektion veröffentlichten Post können Anträge auf Änderung von Vor- und Nachnamen von Bürgern, die nicht den allgemeinen Sitten entsprechen, lächerlich berechnet werden, Rechtschreib- und Rechtschreibfehler aufweisen, bei den Bezirksbevölkerungsdirektionen gestellt werden per E-Government oder schriftlich bis zum 24. Dezember.

Es wurde berichtet, dass 298.670 Personen ihren Nachnamen und 134.818 Personen ihren Namen geändert haben, dank der Praxis, den Vor- und Nachnamen mit Beschluss des Provinz- und Bezirksverwaltungsrates zu korrigieren.

In der Erklärung der Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten waren folgende Worte enthalten: „Ihre Anträge auf Änderung des Vor- und Nachnamens, die nicht der allgemeinen Moral entsprechen, die als lächerlich angeklagt sind, mit Rechtschreib- und Rechtschreibfehlern, bis zum 24. Dezember 2022, per E-Government oder schriftlich, Sie können es bei den Bevölkerungsdirektionen tun!“

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