Technisch

Tee und Zucker werden genommen

Werbung

Der Kauf von Tee und Zucker an die Sozialdienstabteilung des Sozialdienstes erfolgt mit offener Ausschreibung gemäß dem 19. Punkt des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen Nr. 4734, und die Angebote werden nur elektronisch über EKAP empfangen.

Für Details

Staatsangehörigkeit

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"