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Mit der Verordnung, die sich voraussichtlich aufgrund des erwartungsgemäß auf die Bremse tretenden Automobilmarktes verzögert und im Amtsblatt veröffentlicht hat, hat sich die Basisgrenze für den SCT-Satz von 45 Prozent für Autos mit einem Hubraum von nicht mehr als 1600 ccm ergeben von 120.000 TL auf 184.000 TL, 50 Prozent geändert.Die Steuerbemessungsgrundlage, die dem SCT-Satz entspricht, reicht von 150.000 TL bis 220.000 TL, die Grundlage für den 60% SCT-Satz ist von 175.000 TL bis 250.000 TL , und schließlich beträgt der Basissatz für den SCT-Satz von 70 % 200 000 TL, der von 280 000 TL auf 280 000 TL erhöht wurde. Die SCT-Basis herkömmlicher (Benzin- und Diesel-) Autos, die fast ausschließlich importierte Modelle sind und deren Motorhubraum über 1600 cm³ liegt, wurde nicht geändert. Bei Hybriden mit einem Heizölmotor in der Mitte von 1600 bis 1800 ccm wurde die Steuerbemessungsgrundlage von 130.000 TL auf 228.000 TL für 45 Prozent und von 210.000 auf 350.000 TL für 50 Prozent SCT erhöht. Es wird erwartet, dass die Vorschriften einheimischen Modellen, die fast alle Motoren unter 1600 cm³ haben, einen Vorteil verschaffen, und die Diskontsätze werden voraussichtlich bei rund 17 Prozent liegen. Es wäre jedoch nicht falsch zu sagen, dass die Wirkung dieser Verordnung für einen begrenzten Zeitraum bestehen bleiben kann und natürlich eine Maßnahme für Gebrauchtwagen sein wird.

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