Diesel- und Düngerzuschläge von Erdbebenopfern werden bar ausbezahlt

Der Präsidialbeschluss zu diesem Thema wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Mit der Verordnung „Die im Jahr 2022 zu treffende Entscheidung über landwirtschaftliche Stützungen und die im Jahr 2023 umzusetzende zertifizierte Ergänzung zur Verwendung von Saatgut“ wurde geändert.
Dementsprechend werden Diesel- und Düngemittelunterstützungszahlungen für das Produktionsjahr 2022 in bar für Landwirte geleistet, die im Farmer Registration System (ÇKS) in den Provinzen registriert sind, die durch die Erdbeben im Zentrum von Kahramanmaraş am 6. Februar beschädigt und zu Katastrophengebieten erklärt wurden. In allen unseren Bundesländern werden die für den Kauf von Diesel und Dünger auf die Konten der nach Abschluss der Grund-ÇKS und der Förderanträge verstorbenen Landwirte festgelegten Förderbeträge für das in diesem Bescheid genannte Produktionsjahr an deren Erben ausbezahlt Bargeld, wenn sie bei der Ziraat Bank beantragt werden.
Mit dem Beschluss wurde eine Änderung hinsichtlich der gebietsbezogenen Differenzzahlungsgrundlage vorgenommen. In diesem Zusammenhang wurde sie von 110 Kurus auf 160 Kurus pro Kilogramm bei Baumwolle mit Samen und von 50 Kurus auf 70 Kurus bei Sonnenblumenöl erhöht. Darüber hinaus wurde auch die „Turkey Agricultural Basins Production and Support Model List“ bearbeitet. Afyonkarahisar-Başmakçı, Kastamonu-Daday, Kastamonu-Devrekani, Kastamonu-Zentrum, Kastamonu-Seydiler, Kastamonu-Taşköprü, Kırıkkale-Balıseyh, Kırıkkale-Keskin, Konya-Ahırlı, Konya-Halkapınar, Niğde-Ulukışla, Samsun-Acam zu den in den Becken Asarcık, Samsun-Bafra, Samsun-Havza, Samsun-Salıpazarı und Samsun-Vezirköprü geförderten Arbeiten. Der Beschluss trat mit Wirkung zum 1. Januar 2022 in Kraft.
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