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An der Börse gilt auch heute noch die „Step-up-Regel“ bei Leerverkäufen

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An der Börse gilt auch heute noch die „Up-Step-Regel“ beim Leerverkauf.
 

Borsa İstanbul AŞ gab bekannt, dass die obere Stufenregel in den Leerverkaufsprozessen, die vom 14. bis 16. September für die Aktien im BIST 50-Index galt, in der heutigen Sitzung fortgesetzt wird.

In der auf der Public Disclosure Platform (KAP) von Borsa Istanbul veröffentlichten Erklärung wurde daran erinnert, dass gemäß der Entscheidung des Capital Markets Board Leerverkäufe in den Aktien des BIST 50-Index durchgeführt werden können.

In der Erklärung heißt es, dass beschlossen wurde, die Regel der oberen Stufe in den vom 14. bis 16. September eingeführten Leerverkaufsprozessen für die oben genannten Aktien auch in der heutigen Sitzung anzuwenden.

Bei Aktien, die leerverkauft werden können, kann der Leerverkauf zu einem Preis durchgeführt werden, der höher ist als der letzte Transaktionspreis des Kapitalmarktinstruments, das Gegenstand eines Leerverkaufs ist. Liegt der letzte Preis des leerverkauften Kapitalmarktinstruments jedoch über dem vorherigen Preis, kann der Leerverkauf auch auf der letzten Preisstufe durchgeführt werden. Da auch die tagsüber getätigten Verkäufe ohne Besitz und die mit den tagsüber getätigten Käufen abgeschlossenen Käufe zum Leerverkauf gehören, ist es wichtig, dass unsere Anleger und Anlageinstitute die nötige Sorgfalt und Aufmerksamkeit aufbringen, um die Aufträge für solche Verkäufe per zu übermitteln Markierung der Leerverkaufsoption.„(AA)

T24

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