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Fahrzeugkäufer aufgepasst! Letzte Biegung in der 6+6-Verordnung, warnt das Handelsministerium

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Gebrauchte Fahrzeuge werden nach dem 15. September nicht mehr verkauft, es sei denn, sie überschreiten 6 Monate und 6.000 Kilometer. Für den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen, die die Bedingungen bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllten, wurde eine Frist gesetzt. Morgen ist der letzte Tag. Eine neue Erklärung kam vom Handelsministerium zu diesem Thema:

„Im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit für Personenkraftwagen und Landfahrzeuge, die 6 Monate und 6.000 Kilometer ab Erstzulassungsdatum nicht überschreiten, wurden Vermarktungs- und Verkaufsbeschränkungen auferlegt.

Gemäß der Verordnung vom 16. August 2022 in der Verordnung über den Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen kann die Vermarktung oder der Verkauf von Autos und Landfahrzeugen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit nur unter der Bedingung erfolgen, dass 6 Monate und 6 Tsd Kilometer seit der Erstzulassung dieser Fahrzeuge vergangen sind. Ohne Einhaltung dieser Regeln ist die direkte oder indirekte Vermarktung oder der Verkauf von Autos und Landfahrzeugen im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit bis zum 1. Juli 2023 nicht möglich.

Die Übergangsfrist neigt sich dem Ende zu.

Die Frist für das Inverkehrbringen oder Verkaufen von Personenkraftwagen und Landfahrzeugen, die vor dem 16. August 2022 auf den Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen zugelassen sind, endet am 15. September 2022. Nach 6 Monaten und 6.000 Kilometern nach diesem Datum werden die Vermarktung und der Verkauf dieser Fahrzeuge bis zum 1. Juli 2023 nicht möglich sein.

Ab dem 15. September 2022 beginnen die Kontrollen.

Die Kontrollen für Vermarktungs- und Verkaufsbeschränkungen, die denjenigen auferlegt werden, die im Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen tätig sind, beginnen mit dem Prestige vom 15. September 2022.

Audits werden über drei verschiedene Kanäle durchgeführt.

Kontrollen für die Verordnung, bekannt als 6 Monate und 6.000 Kilometer Marketing- und Verkaufsbeschränkung in der Öffentlichkeit, werden vom Handelsministerium über drei verschiedene Kanäle durchgeführt.

1- VERKAUFSAUFZEICHNUNGEN WERDEN TÄGLICH VERFOLGT

Die Verkaufsaufzeichnungen von gebrauchten Kraftfahrzeugen, die dem Handelsministerium mit allen Einzelheiten von der Notarvereinigung der Türkei vorgelegt werden, werden täglich verfolgt.

Ab dem 15. September 2022 werden die täglichen Verkäufe für 6 Monate und weniger als 6.000 Kilometer über Abfragebildschirme über das entsprechende Informationssystem überwacht und geprüft. In diesem Zusammenhang,

Bei jedem Verkauf innerhalb der Vermarktungs- und Verkaufsbeschränkungen von Personen, die im Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen tätig sind, wird mit ihren Genehmigungsunterlagen eine direkte Verwaltungsstrafe verhängt.

Im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit (mehr als 3 Verkäufe in einem Kalenderjahr) werden Verkäufe von natürlichen oder juristischen Personen, die Autos und Landfahrzeuge direkt oder in Vertretung ohne Vollmacht für 6 Monate und weniger als 6.000 Kilometer verkaufen, ermittelt und an Es wird eine Erklärung zu den betreffenden Verkäufen verlangt. Bußgelder werden gegen natürliche oder juristische Personen verhängt, die Verkäufe für jede dieser Verkaufsarten tätigen, die aufgrund der Prüfung als im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit getätigt werden. Gegen diese Personen werden auch Bußgelder verhängt, wenn sie ohne gesondertes Genehmigungsdokument Handel mit gebrauchten motorisierten Landfahrzeugen betreiben.

Die Verpflichtung zur Einholung eines Wertgutachtens und zur Vorlage dieses Gutachtens beim Notar wird auch bei der Kontrolle der Verkaufsunterlagen geprüft.

Wer im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit Autos und Geländewagen mit oder ohne Zulassungsurkunde verkauft, ist verpflichtet, spätestens 3 Tage vor jedem Verkauf ein Sachverständigengutachten einzuholen und dieses während des Verkaufs dem Notar vorzulegen.

Gegen diejenigen, die dieser Verpflichtung im Rahmen der vom Handelsministerium durchzuführenden Kontrollen der Verkaufsunterlagen nicht nachkommen, wird ebenfalls eine Verwaltungsstrafe verhängt.

2- ARBEITSPLÄTZE WERDEN KONTROLLIERT

Nach dem 15. September 2022 werden Arbeitsplatzkontrollen bei Autohändlern, Autovermietungen und autorisierten Händlern in 81 Provinzen durch die Handelsprovinzdirektionen durchgeführt und Marketing- und Verkaufsaktivitäten für Fahrzeuge unter 6 Monaten und 6.000 Kilometern werden untersucht.

Die von den Gewerbe-Landesdirektionen durchzuführenden Arbeitsplatzkontrollen werden in regelmäßigen Abständen bei allen in diesem Bereich tätigen Unternehmen fortgesetzt.

Darüber hinaus werden im Rahmen der Beschwerden über den Verkauf oder die Vermarktung der Fahrzeuge im Rahmen der 6-Monats- und 6.000-Kilometer-Beschränkung direkte Arbeitsplatzkontrollen durch die Gewerbe-Landesdirektionen durchgeführt.

Falls in diesen Unternehmen Aktivitäten zur Vermarktung von Fahrzeugen im Rahmen von 6 Monaten und 6.000 Kilometern Marketing- und Verkaufsbeschränkung festgestellt werden, wird die Situation erfasst und zusammen mit den Informationen und Dokumenten dem Handelsministerium übermittelt Unterstützung der Frage, die gegen die Verordnung verstößt.

Als Ergebnis der Prüfung der Protokolle und anderer Informationen und Dokumente, die von den Provinzialdirektionen beim Handelsministerium eingereicht werden, werden für jeden Verkauf unterschiedliche Verwaltungsstrafen für diejenigen verhängt, die gegen die Rechtsvorschriften verstoßen.

3- FAHRZEUGANZEIGEN WERDEN KONTROLLIERT

Die Werbeinformationen der auf den Werbeseiten vermarkteten Fahrzeuge werden regelmäßig von diesen Seiten bezogen und die Marketing- und Verkaufsaktivitäten werden verfolgt.

Es wird eine Verwaltungsstrafe verhängt.

Als Ergebnis der Nachverfolgungen, Inspektionen und Kontrollen haben Autohändler, Autovermieter, autorisierte Händler und alle natürlichen oder juristischen Personen, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit verkaufen, die ungewöhnlich für 6 Monate und 6.000 Kilometer Marketing- und Verkaufsbeschränkung handeln , wird separat für jeden Verkauf eine Verwaltungsgeldstrafe erhoben.

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