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Zuzahlung an medizinisches Personal, das in Universitätskliniken tätig ist

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Özvars Statement in den sozialen Medien lautet wie folgt: Mit der im Amtsblatt vom 12.08.2022 veröffentlichten Ergänzungsvergütungsverordnung des Gesundheitsministeriums mit der Nummer 31921 wurden Verbesserungen bei den Zuzahlungssätzen aus dem Revolving Fund to Health vorgenommen Arbeitskräfte.

Auf Anweisung unseres Präsidenten Erdogan hat unser Hochschulrat in Zusammenarbeit mit dem Finanz- und Finanzministerium eine Gesetzgebungsarbeit eingeleitet, um jeglichen Rechtsverlust von Beschäftigten im Gesundheitswesen, die in öffentlichen Krankenhäusern tätig sind, die unter Hochschuleinrichtungen betrieben werden, zu verhindern und vorzunehmen notwendige Verbesserungen ihrer Persönlichkeitsrechte, um das Thema Rede zu verbessern. Mit der Verordnung profitieren auch unsere in den Universitätskliniken tätigen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der aktualisierten Revolving-Fonds-Zuzahlungsanwendung.

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