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Sind Spenden steuerlich absetzbar? Das gab die Revenue Management-Abteilung bekannt

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Über 115 Milliarden Lira an Spenden wurden gestern Abend im Rahmen der Aktion „Turkey One Heart“ für die Erdbebenregion auf Fernsehsendern in einer gemeinsamen Sendung gesammelt. Nach den Spenden und Hilfsmitteln kam eine Erklärung zu diesem Thema von der Revenue Management Presidency, nachdem sie in den sozialen Medien mitgeteilt hatte, dass die genannten Preise steuerlich absetzbar seien. In der GİB-Stellungnahme hieß es: „Spenden und Beihilfen werden von der Bemessungsgrundlage abgezogen, nicht von der Steuer.“

In dem Beispiel in der Erklärung, wenn eine Institution mit einem Anteil von 100.000 TL 20.000 TL an AFAD spendet, wird sie 20.000 TL von ihrem Vorteil abziehen. Es wird eine Körperschaftssteuer von 16.000 TL gezahlt, die mit einem Satz von 20 Prozent auf die verbleibenden 80.000 TL berechnet wird. Zusammenfassend wird die Steuer von 4.000 TL erlassen.

Folgende Aussagen wurden in die Erklärung aufgenommen: „Es ist zu sehen, dass das Teilen von Spenden und Hilfsmitteln in den sozialen Medien weiter in Richtung Steuerabzug geht. Es wurde für notwendig erachtet, die Wette im Namen der Information der Öffentlichkeit und der Steuerzahler noch einmal zu erklären.“ Das Einkommens- und das Körperschaftsteuergesetz sehen vor, dass Spenden und Zuwendungen aus den erzielten Einkünften getätigt werden, Körperschaftssteuerabzug und Steuerabzug stellen völlig unterschiedliche Konzepte dar. Wenn Spenden und Zuwendungen die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, werden sie bei der Ermittlung von Einkünften und Zinsen für Körperschaften abgezogen die Steuerbemessungsgrundlage des betreffenden Jahres. Der als Ergebnis dieses Abzugs verbleibende Betrag unterliegt der Steuer. Um das Problem mit einem einfachen Beispiel zu erklären: Wenn eine Institution mit einem Anteil von 100.000 TL 20.000 TL an AFAD spendet, werden 20.000 TL abgezogen TL von seinem Vorteil. Es wird eine Körperschaftssteuer von 16.000 TL zahlen, die mit einem Satz von 20 Prozent auf die verbleibenden 80.000 TL berechnet wird. Zusammenfassend beträgt die einbehaltene Steuer 4.000 TL.“

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