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Fahrzeugkäufer aufgepasst: 6+6 Begrenzung wurde aktiviert! Erklärung des Handelsministeriums

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Das Handelsministerium hat eine schriftliche Erklärung zur Änderung der Verordnung über den Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen abgegeben, die im Amtsblatt veröffentlicht wurde und gestern Abend in Kraft getreten ist. In der Erklärung wurde festgestellt, dass die Ungleichgewichte von Angebot und Nachfrage auf dem Markt für motorisierte Landfahrzeuge zu übermäßigen und unfairen Preiserhöhungen und Lageraktivitäten führen können. Es wurde festgestellt, dass eine Änderung in der Verordnung über den Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen vorgenommen wurde, um den Forderungen des Ministeriums in Bezug auf die Verhinderung von Aktivitäten und den Erwartungen der Öffentlichkeit in Bezug auf dieses Thema gerecht zu werden.

In der Stellungnahme des Ministeriums wurden die herausragenden Punkte der Verordnungsnovelle, die mit den Meinungen und Beiträgen der Akteure des Gebrauchtwagen-Landhandels erarbeitet wurde, in folgender Form aufgeführt:

„Ab dem Datum der Erstzulassung ist der Verkauf von Autos und Landfahrzeugen, die sechs Monate und sechstausend Kilometer nicht überschreiten, im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit untersagt. Die Vermarktung oder der Verkauf von Autos und Landfahrzeugen, die von Autogalerien, autorisierten Händlern und Autovermietungen und Personen, die gebrauchte Autos und Landfahrzeuge im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit verkaufen, bis zum 1. Juli 2023 erstmals zugelassen wurden, es sei denn, sechs Monate und sechstausend Kilometer Pass ab dem ersten Registrierungsdatum. wird nicht durchgeführt. Die Vermarktungs- und Verkaufsbeschränkung endet am 1. Juli 2023. Bis zum 15.09.2022 können Pkw und Geländewagen, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung auf den Händler von gebrauchten motorisierten Landfahrzeugen zugelassen wurden, uneingeschränkt vermarktet und verkauft werden.

GIBT ES EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DEN EINZELVERKAUF?

Gewerbetreibende mit gebrauchten motorisierten Landfahrzeugen dürfen bis zum 15. September 2022 bereits auf ihren Namen zugelassene Fahrzeuge verkaufen. Wenn der Verkauf der betreffenden Fahrzeuge nicht bis zum 15. September 2022 realisiert wird, werden die Vermarktung und der Verkauf dieser Fahrzeuge erst durchgeführt, wenn seit dem Datum der Erstzulassung sechs Monate und sechstausend Kilometer vergangen sind.
Es gibt keine Beschränkungen für den Einzelverkauf.

In der Erklärung „Der Verkauf von gebrauchten motorisierten Landfahrzeugen durch Endverbraucher wird von dieser Regelung ausgenommen. Da jedoch auch der Verkauf von mehr als drei von Endverbrauchern in einem Kalenderjahr getätigten Pkw und Geländewagen als im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit anzusehen ist, kann der Verkauf dieser Fahrzeuge von der Sechsmonats- und Sechsmonatsfrist erfasst werden. Tausend-Kilometer-Beschränkung ab dem Erstzulassungsdatum. Mit der Verordnung werden lediglich die Vermarktung und der Verkauf von Autos und Geländewagen eingeschränkt. LKW, Bus, Pickup usw. Fahrzeugtypen fallen nicht unter diese Beschränkung. Neben dem Kauf von Fahrzeugen durch den Handel mit gebrauchten motorisierten Landfahrzeugen wird auch die Vermarktung oder der Verkauf von auf einen beliebigen Dritten zugelassenen Fahrzeugen durch den Handel mit gebrauchten motorisierten Landfahrzeugen betrachtet den Umfang dieser Beschränkung. So werden beispielsweise auch Anzeigen von Personen, die im Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen tätig sind, der Kontrolle unterliegen, da sie im Rahmen von Marketingaktivitäten betrachtet werden.

DIE INSPEKTIONEN WERDEN INTENSIV SEIN

Das Ministerium betonte, dass die Inspektionen verschärft werden, und sagte: „Die Feldkontrollen werden durch die von unserem Ministerium durchgeführten Kontrollen der Verkaufsunterlagen zur Aufdeckung unkonventioneller Aktivitäten zur Beschränkung von Marketing und Verkauf verstärkt. Darüber hinaus werden Beschwerden unserer Bürgerinnen und Bürger umgehend in den Prozess aufgenommen. Da die Verordnung darauf abzielt, übermäßige und unfaire Preiserhöhungen zu verhindern, die derzeit im Departement erlebt werden, bleibt dieser Verordnungsbeschluss auf unbestimmte Zeit bis zum 1. Juli 2023 in Kraft. Unser Ministerium kann die Umsetzung dieser Verordnung unter Berücksichtigung der Marktbedingungen und der öffentlichen Erwartungen um bis zu sechs Monate verlängern.“

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