Erklärung von Minister Nabati zu neuen Diensten
Finanz- und Finanzminister Nureddin Nebati verwendete in seiner Erklärung auf seinem Social-Media-Account die folgenden Begriffe: „Eines unserer Hauptziele als Ministerium ist es, Praktiken umzusetzen, die bürokratische Prozesse verkürzen, die Fristen für die von uns erbrachten Dienstleistungen verkürzen und beides ermöglichen Humanressourcen und Zeit aktiv genutzt werden.
Mit der heute im Amtsblatt veröffentlichten Mitteilung haben wir sichergestellt, dass diese Mitteilungen als Mitteilungen unserer Steuerzahler akzeptiert werden, da das Handelsministerium unser Handelsministerium über bestimmte Vorgänge, die elektronisch im Handelsregister eingetragen werden müssen, benachrichtigt.
„AUCH DIE MITTEILUNGSPFLICHT HABEN WIR ABGESCHLOSSEN“
In diesem Zusammenhang haben wir für unsere Steuerpflichtigen die gesonderte Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt für die Vorgänge der Unternehmensgründung, Eröffnung-Schließung von Zweigniederlassungen, Anschriftenänderung, Artwechsel, Eintritt in die Liquidation, Austritt aus der Liquidation, Beendigung der Liquidation und Änderung abgeschafft der Titel.
Im Jahr 2022 wurden rund 400 Tsd. Meldungen unserer Steuerpflichtigen an die Finanzämter für die oben genannten Vorgänge gestellt. Der Gang zum Finanzamt und die Anzeige durch unsere Steuerzahler für die betreffenden Vorgänge sind ab sofort nicht mehr die Rede.
Darüber hinaus werden wir, wenn in der nächsten Periode neue Verfahren elektronisch vom Handelsministerium bezogen werden, die Verpflichtung unserer Steuerzahler aufheben, diese Verfahren mit der Ankündigung zu melden, die auf der offiziellen Website unserer Revenue Management Presidency veröffentlicht wird.
Ich möchte meinen Kollegen danken, insbesondere unserem Handelsministerium, die zur Umsetzung der betreffenden Anwendung beigetragen haben. Als Ministerium werden wir weiterhin Praktiken umsetzen, die die Meldepflichten unserer Steuerzahler reduzieren und bürokratische Prozesse verkürzen.“
Staatsangehörigkeit