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Neue Regulierung der BRSA zum Ende der Devisenbestände der Banken

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Mit der Verordnung der Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) wurde die Obergrenze des Eigenmittelanteils der Nettodevisenposition der Banken von 20 Prozent auf 5 Prozent gesenkt.

Die von der BRSA vorgenommenen Änderungen der „Verordnung über die Berechnung und Anwendung des Verhältnisses Fremdwährungsnettoallgemein/Eigenkapitalstandard durch Banken auf konsolidierter und nicht konsolidierter Basis“ wurden in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht. Im Rahmen der Änderungen wurde die Standardquote, die sich aus dem Verhältnis der Nettodevisenposition der Banken zum Eigenkapital ergibt, nach unten korrigiert. Dementsprechend wurde der in der derzeitigen Praxis auf 20 Prozent festgelegte Regelsatz auf 5 Prozent gesenkt. Die betreffende Änderung tritt am 9. Januar 2023 in Kraft.

Andererseits wurde der Rat mit der vorgenommenen Änderung ermächtigt, die Regelsätze mit dem Prestige des in dieser Richtung zu treffenden Beschlussdatums bis zu 4-mal zu erhöhen oder in der Form, die wird, auf 1 zu 4 zu senken treten frühestens 1 Monat nach dem auf dieser Seite zu treffenden Entscheidungstag in Kraft.

Die Verordnung legt die Methoden und Grundlagen des Verhältnisses der Nettofremdwährungssituation zum Eigenkapital fest, die die Banken mit dem Ziel anwenden werden, sicherzustellen, dass die Zinsen und Salden in der Mitte ihrer Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten gebildet werden, und zwar sie halten eine Fremdwährungsposition entsprechend ihren eigenen Mitteln.

Während die genannte Verordnung im Jahr 2006 veröffentlicht wurde, erfolgte die letzte Aktualisierung im Jahr 2014.

Mit der letzten Novelle wird angestrebt, die Änderungen durch andere Verordnungen in der letzten Periode der Verordnung widerzuspiegeln und eine Berechnung näher an das von den Banken im Rahmen ihrer eigenen internen Praxis berechnete Verhältnis der Netto-Fremdwährungsposition heranzuführen zum Eigenkapital.

T24

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