Technisch

„Wettbewerb“ ist auf Gebrauchtwagenseiten aktiv

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MİTHAT YURDAKUL- Der Wettbewerbsrat diskutierte auf seiner Sitzung am 21. Juli die Thesen über 4 Unternehmen, die im An- und Verkauf von gebrauchten Personenkraftwagen über Online-Plattformen tätig sind. Bei der Diskussion der in der Vorrecherche gewonnenen Informationen, Unterlagen und Erkenntnisse hielt der Beirat die Erkenntnisse für wichtig und ausreichend. Gegen 4 Unternehmen wurde eine Untersuchung gemäß dem Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs eingeleitet, das „die Gründung von Mittelunternehmen mit dem Ziel, den Wettbewerb auf dem Markt zu verhindern, zu verfälschen oder einzuschränken“ verbietet.

Wie sich herausstellte, wurde dem Verdacht nachgegangen, dass die Plattformen, die die Ermittlungen eingeleitet hatten, sich mit dem Gentleman’s Agreement, das sie in ihrer Mitte getroffen hatten, auf die in der Google-Anzeigensuche verwendeten Schlüsselwörter geeinigt hatten. In der Untersuchung wird geprüft, ob bei der Suche nach Pkw und Nutzfahrzeugen im Internet die Möglichkeiten, alternative Unternehmen zu finden, eingeschränkt sind und ob Interessenten, die Gebrauchtwagen über das Internet kaufen wollen, an diese verwiesen werden 4 Plattformen.

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