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Regelungen für ausländische Arbeitnehmer

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Mithat Yurdakul – Um Ausländern die Arbeit in der Türkei zu erleichtern, trat die Beschäftigungsverordnung ohne Einholung einer Arbeitserlaubnis in Kraft. Ausländer, die in der saisonalen Landwirtschaft und Tierhaltung arbeiten, profitieren von einer Befreiung für bis zu sechs Monate, und ausländische Sportler, die an Universitäten und öffentliche Einrichtungen und Organisationen kommen, um zu forschen oder ihre Kenntnisse und Erfahrungen zu erweitern, profitieren von einer Befreiung bis zu zwei Jahren, befristet auf die Ausbildungszeit.

In dem Rundschreiben des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit wurde festgestellt, dass Ausländer in der Türkei vom Ministerium nach den üblichen Regeln bewertet wurden, denen, die für geeignet befunden wurden, Arbeitsgenehmigungen erteilt wurden und die Möglichkeit besteht, ohne Arbeitserlaubnis zu arbeiten wurde in Einklang mit der dieses Jahr in Kraft getretenen Durchführungsverordnung zum Internationalen Arbeitsrecht gebracht.

Das Ministerium legte auch fest, welche Ausländer ohne Arbeitserlaubnis in der Türkei arbeiten dürfen. Laut Rundschreiben; Ausländer, die im Rahmen wissenschaftlicher, kultureller und künstlerischer Tätigkeiten bis zu einem Monat tätig sein werden, Ausländer, die im Rahmen von Schüleraustauschprogrammen ein Praktikum absolvieren, bis zu vier Monate, Ausländer, die in der saisonalen Landwirtschaft und Tierhaltung bis zu sechs Monaten tätig sein werden , Ausländer, die bis zu acht Monate als Zuchtbetriebvertreter tätig sein werden, Universitäten und öffentliche Einrichtungen und Organisationen Ausländer, die an ihre Einrichtungen kommen, um zu forschen oder ihre Kenntnisse und Erfahrungen zu erweitern, werden im Rahmen der Arbeitserlaubnisbefreiung für bis zu zwei Personen bezahlt Jahren, sofern die Ausbildungszeit begrenzt ist.

Für den Messemitarbeiter gibt es eine Befreiung

Professionelle ausländische Sportler und Trainer, die mit einem Visum in die Türkei kommen, sowie Sportärzte, Sportphysiotherapeuten, Sportmechaniker, Sportmasseurinnen oder -masseure und anderes Sportpersonal sind von der Pflicht zur Arbeitserlaubnis während der Dauer ihres Vertrags mit Sport befreit Verbände und Sportvereine Ausländer, die Programmen oder Projekten zugeordnet sind, die im Rahmen von Kooperationsprogrammen durchgeführt werden, können von der Regelung profitieren, sobald sich ihre Aufgaben verzögern. Personen mit Wohnsitz im Ausland, die vom Innen- oder Außenministerium als türkischstämmig erklärt werden, werden bis zu drei Monate befreit, und diejenigen, die in Messen und Zirkussen arbeiten, die außerhalb der Grenzen von Tourismuseinrichtungen mit Dokumenten arbeiten, werden davon profitieren eine Befreiung von bis zu sechs Monaten.

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