Wirtschaft

Wahltagsverbote im Amtsblatt veröffentlicht

Werbung

In der heutigen Ausgabe des Amtsblatts wurden die Verbote veröffentlicht, die von der YSK bei den Wahlen am Sonntag, den 14. Mai 2023, umgesetzt werden sollen. Von 06:00 Uhr morgens bis 24:00 Uhr nachts am Wahltag;

Es ist verboten, alkoholische Getränke zu verkaufen, alkoholische Getränke aller Art in alkoholischen Orten und allgemeinen Nachbarschaften zu verkaufen, zu geben und zu trinken.

Niemand außer denen, die eine Mission zum Schutz der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung haben, wird in der Lage sein, Schusswaffen, Sprengstoffe, alle Arten von schneidenden, durchdringenden usw. Werkzeugen in Dörfern, Städten und Städten zu tragen.

Alle öffentlichen Unterhaltungseinrichtungen wie Cafés, Cafés und Internetcafés werden am Abstimmungstag und innerhalb der Frist geschlossen.

Mahlzeiten werden nur in Restaurants serviert, die den Charakter eines Festes haben.

Trauungen können am Wahltag nach 18:00 Uhr stattfinden.

Bis 18:00 Uhr am Wahltag werden keine Nachrichten, Annahmen oder Kommentare zu den Wahlen und Wahlergebnissen von den Radios und allen Arten von Medienorganen gemacht.

Zwischen 18.00 und 21.00 Uhr werden Nachrichten und Benachrichtigungen über die Wahlen vom YSK in Radios und allen Arten von Medienorganen ausgestrahlt.

Nach 21:00 Uhr sind alle Ihre Sendungen kostenlos. Falls erforderlich, kann das YSK jedoch entscheiden, die Sendungen vor 21:00 Uhr freizugeben.

Die Start- und Endzeiten der Abstimmungen liegen landesweit zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.

Die Zahl der Wähler, die in einer Urne abstimmen werden, wird in den Provinzen und Bezirken zwischen 360 und 380 Personen betragen. Wenn die Zahl der Wähler in den Dörfern 400 nicht übersteigt, können Stimmen in einer Urne abgegeben werden.

Falls die Präsidentschaftswahl dem zweiten Geschlecht überlassen wird, werden die gleichen Entscheidungen am 28. Mai 2023 angewendet.

Staatsangehörigkeit

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"