Wahlkalender gestartet
AYŞEGÜL KAHVECİOĞLU Ankara – Das Bewerbungsverfahren für die Präsidentschaftskandidatur durch politische Parteien beim YSK beginnt heute (Sonntag) und endet am Donnerstag, den 23. März um 17.00 Uhr. Diejenigen, die von den Wählern für das Präsidentenamt nominiert werden wollen, müssen sich bis Montag, 20. März, 17.00 Uhr, beim YSK bewerben. Die Kandidaten, deren Bewerbungen akzeptiert werden, werden am Dienstag, den 21. März um 20:00 Uhr von der YSK bekannt gegeben. Mit dem Prestige vom 22. März werden die Wähler beginnen, Angebote für diese Kandidaten zu machen.
100.000 Unterschriften erforderlich
Die Präsidentschaftskandidatenliste, die diejenigen mit 100.000 Unterschriften und die von den Parteien nominierten Kandidaten enthalten wird, wird am Dienstag, den 28. März, im Amtsblatt veröffentlicht. Nach Ablauf der Einspruchsfristen wird die endgültige Präsidentschaftskandidatenliste am 31. März im Amtsblatt bekannt gegeben und der Propagandazyklus für die Präsidentschaftswahlen beginnt.
Die Warendeklaration ist obligatorisch
Präsidentschaftskandidaten müssen ihr Vermögen am 19. und 20. März 2023 deklarieren. Die Kandidaten erklären ihr Eigentum über sich selbst, ihre Ehepartner und ihre Kinder unter ihrem Sorgerecht. Präsidentschaftskandidaten können im Zeitraum vom 31. März 2023, wenn die endgültige Kandidatenliste im Amtsblatt veröffentlicht wird, bis zur Konsolidierung nur von echten Personen, die Staatsbürger der Republik Türkei sind, finanzielle Unterstützung und Spenden erhalten der Wahlergebnisse; Sie können keine Spenden von ausländischen Staaten, internationalen Organisationen, juristischen Personen und Personen nicht türkischer Herkunft annehmen. Die Höhe der Barhilfe, die eine Person jedem Kandidaten leisten kann, wird 55.598 TL für jedes Geschlecht nicht überschreiten.
Auch in Tansania werden Wahlurnen aufgestellt
Die Einzelheiten der Arbeit des YSK, der größtmöglichen Zahl von Wählern die Möglichkeit zu geben, bei den Wahlen am 14. Mai abzustimmen, wurden offensichtlich. Anders als in den Vorjahren wird die YSK erstmals in 21 Repräsentanzen in 15 neuen Ländern Wahlurnen aufstellen und damit 11.290 Bürgerinnen und Bürgern die Wahl ermöglichen. In diesem Zusammenhang 1.386 in Afghanistan, 595 in Weißrussland, 545 in Brasilien, 700 in Estland, 528 in Marokko, 1.130 in Montenegro, 578 in der Republik Korea, 682 in Libyen, 712 in Litauen, 639 Wähler in Malaysia, 549 in Nigeria, 1.550 in Pakistan, 956 in Portugal, 551 in der Slowakei, 689 in Tansania werden wählen können. Die Delegation arbeitet auch an der Einrichtung von Wahlurnen außerhalb der Botschaften.
Staatsangehörigkeit