„Vural Avar“-Erklärung des Justizministeriums
Das Justizministerium gab eine Erklärung zu der Nachricht ab, dass er die ihm vom Präsidenten der Republik gewährte Sonderamnestie nicht beantragt habe, die in einigen Medien nach dem Tod des Sträflings Vural Avar in der Strafanstalt erschien. Dazu gab das Ministerium folgende Erklärung ab:
„Der verurteilte Vural Avar hat die Sonderamnestie, die ihm vom Präsidenten gewährt wurde, nicht beantragt, bevor er in der Strafanstalt verstarb“, in einigen Presse-Rundfunkorganisationen und Social-Media-Plattformen vom 104. Punkt der Verfassung und diese Petition wurde sofort in das Verfahren eingebracht. Die fragliche Petition und das Protokoll der Petition sind in dem Dokument enthalten. Alle anderen Argumente sind falsch.
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