Verordnung zum „National Disabled Data System“, veröffentlicht im Amtsblatt
Die Verordnung „Nationales Behinderteninformationssystem“, deren Ziel es ist, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu schützen und Dienstleistungen für sie in einer aktiveren Form bereitzustellen, wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten. Verordnung; Dazu gehören nach den Berichten des Gesundheitsrates Kinder mit besonderen Bedürfnissen, die bei Erwachsenen eine Behinderungsquote von mindestens 40 Prozent haben und die laut „Special Needs Report for Children“ (SOL-GER) mindestens diese Quote haben. für Personen unter 18 Jahren. Bürger der Republik Türkei in diesem Geltungsbereich erhalten einen „Behindertenausweis“ und werden im „Nationalen Behindertendatensystem“ verarbeitet, sodass sie von den Rechten und Dienstleistungen profitieren können, die Behinderten gewährt werden. Für Bürger, die die festgelegten Bedingungen erfüllen, ist es optional, einen Personalausweis zu erhalten und sich beim „National Disability Information System“ zu registrieren. Anträge auf Erteilung eines Personalausweises; Dies kann über Provinzdirektionen, Community Service Centers oder E-Government erfolgen. Identitätskarte; Sie wird von Provinzdirektionen oder Sozialdienstzentren auf der Grundlage der im Bericht enthaltenen Informationen und der Identität der Person organisiert.
Zum anderen die gemäß der im Amtsblatt vom 13.08.1998 veröffentlichten „Behindertenausweisverordnung“ und der „Verordnung zur Einrichtung einer Behindertendatenbank und zur Inklusion der Behinderten“ ausgestellten Personalausweise Informationen im Personalausweis“, veröffentlicht im Amtsblatt vom 30.10.2005. Die Angabe des auf den Personalausweisen aufgedruckten Rauigkeitsgrads gemäß der „Verordnung über die Einrichtung einer Informationsbasis für Behinderte und die Ausstellung von Personalausweisen für Behinderte“, veröffentlicht in Das Amtsblatt vom 19.07.2008 behält seine Gültigkeit.
Darüber hinaus Inhaber von Behindertenausweisen, die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Haager Konferenz für Privatrecht der Staaten ausgestellt wurden; Sofern die Gleichwertigkeitsgrundlage gegeben ist, können sie durch den Abschluss ihrer Prozesse von Eins-zu-eins-Rechten profitieren.
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