Wirtschaft

Verbot von Völkermordbewegungen an den Armeniern in Wortmeldung vom Büro des Gouverneurs von Ankara

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In einer schriftlichen Erklärung des Gouverneursbüros heißt es: „Am Montag, dem 24 Sensibilität an verschiedenen Orten/Sälen unserer Provinz Organisation von Aktionen/Veranstaltungen wie Paraden, Schaumärschen usw. innerhalb der Grenzen unserer Stadt im Einklang mit den Beschlüssen der Ausgabe 11/C des Provinzialverwaltungsgesetzes Nr. 5442 und des 17. Ausgabe des Versammlungs- und Schaumarschgesetzes Nr. „Bei Nichtbeachtung der vorgenannten Anordnungen werden im Rahmen der entsprechenden Gesetzgebungsbeschlüsse die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsverfahren durchgeführt“, hieß es.

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