Wirtschaft

Staatsanwalt der Untersuchung weiterhin seine Pflicht

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In der schriftlichen Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft hieß es, es handele sich um „Fake News“ und der benannte Staatsanwalt führe seine Ermittlungen derzeit weiter aus. In den Nachrichten wurde auch festgestellt, dass der Ausdruck „er wurde in Gewahrsam genommen, als er zum zweiten Mal inhaftiert werden wollte“ nicht die Wahrheit widerspiegelte, und es hieß: „Es wird der Öffentlichkeit mitgeteilt, da es als notwendig erachtet wird, dies zu betonen nochmals, dass die vorgenannten Ermittlungen von einem stellvertretenden Generalstaatsanwalt und zwei Staatsanwälten akribisch durchgeführt wurden.“

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