Wirtschaft
Sondergesetz zur Rückgabe von Werken aus Frankreich

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Rückgaben wurden bisher durch das Erbrecht des Landes blockiert, das Museumssammlungen als „unveräußerlich“ einstuft. Das neue Erbrecht erfasst Kulturgüter, die zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 nachweislich entwendet oder unfreiwillig übergeben wurden.
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