Wirtschaft

Rundschreiben aus dem Inneren: Die Wache darf bei der Kundgebung keine Waffe tragen

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In der Verordnung „Basar- und Nachbarschaftswachen; Sie dürfen keine Waffen in Wohnheimen tragen, in denen Studenten zusammenleben, in Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, in offenen und geschlossenen Versammlungen politischer Parteien, in Versammlungen und Demonstrationen mit oder ohne Genehmigung, in Gewerkschaften und Verbänden. Die Basar- und Nachbarschaftswachen, die für die Sicherheit dieser Orte im Einsatz sind, können hier jedoch Waffen tragen.

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