‚Provokation‘ und ‚gutes Benehmen‘ Rabatt für den Angeklagten, der seinen Freund getötet hat!
Der Vorfall ereignete sich am 2. September 2020 im Park neben der Polizeibehörde des Bezirks Yenidogan Mahallesi im Bezirk Talas. Kaufmann Ahmet Korkut wollte sich mit seinem Freund Süleyman Köşker treffen, dem er wegen der Schuldenproblematik feindlich gesinnt war. Daraufhin kam eine Menschenmenge in den Park, wo die Doppelveranstaltung stattfand. Nach einiger Zeit entbrannte ein Streit zwischen den beiden. Als der Streit zunahm und sich in Aufruhr verwandelte, griff Ahmet Korkut Köşker mit dem Messer an, das er trug. Während Süleyman Köşker, der in die Brust gestochen wurde, sein Leben verlor, wurde Korkut von den Polizeiteams festgenommen und vom Gericht festgenommen, vor das er gebracht und ins Gefängnis gesteckt wurde. Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen „vorsätzlicher Tötung“ eingeleitet.
Der Angeklagte Ahmet Korkut, dessen letztes Wort bei der Entscheidungsverhandlung des Falles am 13. Januar letzten Jahres vor dem 1. Oberen Strafgericht von Kayseri gesprochen wurde, sagte: „Es gab eine Feindschaft zwischen Süleyman und mir bezüglich der Zahlung des Bankdarlehens. Wir kamen am Tag der Veranstaltung an einen Ort, um uns zu unterhalten. Es hat mich provoziert. Dann ereignete sich dieser Vorfall. Ich glaube, dass der Gerechtigkeit Genüge getan wird“, sagte er.
Der Gerichtsausschuss verurteilte den Angeklagten Korkut vor dem Verbrechen des „vorsätzlichen Mordes“ zu lebenslanger Haft und reduzierte seine Haftstrafe dann auf 16 Jahre und 6 Monate, indem er die Strafen für „Provokation“ und „gutes Benehmen“ herabsetzte.
GERICHTSENTSCHEIDUNG GENEHMIGT
Nachdem der Angeklagte und das Opfer Einspruch gegen die Entscheidung erhoben hatten, wurde das Dokument zunächst dem Landgericht Kayseri vorgelegt. Die 1. Strafkammer, von der das Dokument stammte, schloss den Fall nach der Prüfung ab und entschied, dass kein rechtswidriger Sachverhalt vorliege. Diesmal legten die Parteien Berufung gegen die Entscheidung des Regionalgerichts von Kayseri ein und brachten das Dokument vor den Obersten Gerichtshof. Die 1. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts, die betonte, dass die Einspruchsanträge gegen das gegen den Angeklagten verhängte Urteil nicht als angemessen erachtet wurden, entschied, die Berufung im Original zurückzuweisen. Die Strafkammer erklärte, es sei davon auszugehen, dass das Urteil und die Entscheidungsgrundlage des Amtsgerichts und des Berufungsgerichts nicht widersprüchlich seien, Beweismittel und Verfahren nicht mangelhaft seien und die Strafen verhängt worden seien einen rechtlichen Kontext. Es wurde festgestellt, dass die Genehmigungsentscheidung der Strafkammer einstimmig getroffen wurde.
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