Wirtschaft

Propagandatermine für die Wahl stehen fest

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Sicher waren die Propagandaprozesse des Bundespräsidenten und die 28. Bundestagswahl. Laut der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung des Supreme Election Board (YSK) war das Startdatum für die Propaganda bei den Präsidentschaftswahlen Freitag, der 31. März, und das Startdatum für die Parlamentswahlen war Samstag, der 18. März. Als propagandistisches Enddatum für beide Wahlen wurde Samstag, der 13. Wird die Präsidentschaftswahl dem zweiten Wahlgang überlassen, findet der Propagandaprozess zwischen dem 15. Mai und dem 27. Mai statt.

Propaganda ist in Tempeln, Universitäten, öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen verboten.

Zum Zeitpunkt der Wahl ist es verboten, auf öffentlichen Straßen, in Tempeln, in Gebäuden und Einrichtungen, in denen öffentliche Gottesdienste abgehalten werden, und auf anderen Plätzen, die von Bezirkswahlausschüssen gezeigt werden, Massenpropaganda zu betreiben. Wahlpropaganda und Wahlversammlungen finden in diesen Bereichen nicht statt, da alle offenen und geschlossenen Bereiche auf dem Campus der Hochschulen, in denen Fakultäten, Studentenwohnheime, Technik- und Verwaltungseinheiten geschlossen sind und wo Ein- und Ausgänge kontrolliert werden, von Studierenden genutzt und genutzt werden Arbeitnehmer als gemeinsamer Bereich für den öffentlichen Dienst.

Es ist verboten, Propagandamitteilungen oder Bilder an die E-Mail-Adressen und Telefone der Bürger zu senden.

Es ist verboten, Propaganda zu betreiben, indem visuelle, gesprochene oder schriftliche Mitteilungen an die E-Mail-Adressen, tragbaren oder Festnetztelefone der Bürger gesendet werden. Politische Parteien werden jedoch immer in der Lage sein, mündliche, visuelle oder schriftliche Botschaften an ihre Mitglieder zu senden.

Es ist erlaubt, bis zum Ende der zweiten Stunde nach Sonnenuntergang auf offenen Plätzen mit Lautsprechern zu propagieren.

Es steht ihm frei, die Ruhe und Behaglichkeit der Menschen nicht zu stören und bis zum Ende der zweiten Stunde nach Sonnenuntergang auf offenen Plätzen mit Lautsprechern Propaganda zu machen. Der Name einer anderen Partei oder eines anderen Kandidaten wird jedoch von den Orten und Gebäuden, in denen diese Versammlung abgehalten wird, während der Stunden der öffentlichen oder nichtöffentlichen Bodenversammlung zu hören sein, und es wird nicht möglich sein, störende Propaganda mit Lautsprechern zu machen diese Treffen. Darüber hinaus können die politischen Parteien, wenn sie dies wünschen, gemäß dem vom Bezirkswahlrat zu organisierenden Programm gleichermaßen von den kommunalen Lautsprechern profitieren, falls vorhanden.

Abgeordnete, Minister und Präsidentschaftskandidaten können die für den offiziellen Dienst vorgesehenen Fahrzeuge nicht benutzen

Minister und Abgeordnete können mit ihren Dienst- und Dienstfahrzeugen nicht an den im Land zu unternehmenden Wahlpropagandareisen teilnehmen. Bei zu diesem Zweck durchzuführenden Reisen werden Empfänge, Verabschiedungen, Zeremonien und offizielle Bankette protokollgemäß nicht durchgeführt. Darüber hinaus wird die betreffende Situation in den Arbeiten und Reden der Minister und des Präsidenten, der sich in der Mission befindet, gültig sein, falls er ein Kandidat ist.

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