Wirtschaft

Neue Entscheidung des Gouverneurs von Antalya! Bis zum 31. Oktober verboten

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Es wurde angegeben, dass das mit der Unterschrift von Gouverneur Ersin Yazıcı auf der offiziellen Website des Gouverneurs von Antalya veröffentlichte Rundschreiben mit dem Ziel veröffentlicht wurde, die Wälder vor Bränden zu schützen, indem die Möglichkeit von Waldbränden bewertet wird, da die Menschen- und Fahrzeugdichte zunimmt in Waldgebieten und landwirtschaftlich genutzten Gebieten, angesichts des sehr heißen Wetters in den Sommermonaten. Die folgenden Elemente wurden in das Rundschreiben aufgenommen, das zwischen dem 23. Juni und dem 31. Oktober umgesetzt werden soll:

Artikel 1 –Es ist verboten, Feuer an Orten (einschließlich Privatgrundstücken) zu machen, die etwa 4 Kilometer von den Waldgebieten in den Enden unserer Provinz entfernt liegen und aufgrund ihrer Nähe Waldbrände verursachen können.

Artikel 2 –Es wird sichergestellt, dass die von den zuständigen Institutionen in den Waldgebieten festgelegten Naturparks und Picknickplätze, in denen Grillen/Samowar/Feuer angezündet werden können, unseren Bürgern von unserem Gouverneursamt und den Bezirksgouvernements im weitesten Sinne mit den üblichen Mitteln bekannt gegeben werden .

Artikel 3 –Gemäß der Entscheidung „Das Anzünden von Feuer ist nur an den in den Wäldern zugelassenen und als Feuerstelle bestimmten Stellen verboten“ im 76. Absatz des Forstgesetzes ist das Anzünden von Grills/Samowar/Feuern innerhalb der Waldgebiete verboten (mit Ausnahme der registrierten Picknick- und Erholungsgebiete, die von den autorisierten Institutionen festgelegt wurden).

Artikel 4 –Das Anzünden von Grills/Samowar/Feuer ist nach 20.00 Uhr bis zum 31.10.2023 auf Picknick- und Erholungsplätzen (ausgenommen vorher festgelegte und angekündigte Campingplätze in Waldgebieten) in den ausgewiesenen Waldgebieten und um die Waldgebiete herum verboten.

Artikel 5 –Es ist verboten, Stoppeln oder Vegetation (Weinberg- und Gartenreste, Grashalme usw.) zu verbrennen, insbesondere in der Nähe von Waldgebieten.

Artikel 6 –Es ist verboten, brennbare Gegenstände wie Feuerwerkskörper und Wunschballons zu verwenden, die Waldbrände in der Nähe von 4 Kilometern von der Waldgrenze auslösen können.

Artikel 7 –Verteilung von informativen Flyern oder Broschüren über die einzuhaltenden Regeln am Eingang von Picknick- und Erholungsplätzen, in denen Grillen/Samowar/Feuer erlaubt sind, um die Sensibilität unserer Bürger für das Thema durch visuelle Darstellungen und Ankündigungen zur Verwendung auf öffentlichen Werbetafeln zu erhöhen , Es wird von Kommunen, Betreibern von Picknick- und Erholungsgebieten unterdrückt.

Artikel 8 –Es wird dafür gesorgt, dass die oben genannten Punkte überprüft werden und die notwendigen Warnungen an unsere Bürger weitergegeben werden, wobei regelmäßige Patrouillen durch die allgemeinen Strafverfolgungs- und Forstschutzbeamten, insbesondere die Polizei und private Sicherheitskräfte, durchgeführt werden.

Artikel 9 –Notwendige benannte und administrative Verfahren werden im Einklang mit den einschlägigen gesetzgeberischen Entscheidungen über diejenigen durchgeführt, die gegen die festgelegten Entscheidungen und Maßnahmen verstoßen.

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