„Missbrauch ist Missbrauch, er ist nicht einfach und qualifiziert“
ÖNDER YILMAZ Ankara –Zusammenfassend wurden folgende Feststellungen und Vorschläge in den Vorstandsbericht aufgenommen:
Kinder daran zu hindern, Gesundheitsdienste in Anspruch zu nehmen, vernachlässigt ihre Gesundheit und kann fatale Folgen haben. Aus diesem Grund sollte die rechtliche Infrastruktur gestärkt werden, um mit Situationen wie der Ablehnung von Impfungen, der Ablehnung von Gesundheitsnachuntersuchungen und der Verhinderung von Screening-Tests umzugehen.
Ab der Vorschule sollten für jedes Kind Schulungen zu den Themen „Nein sagen“, „Sicherheitsabstand“, „Privatsphäre“, „sichere Beziehungen“ und „gute Berührung-schlechte Berührung“ erweitert werden.
SEGBİS sollte in Kinderüberwachungszentren eingerichtet werden, damit Staatsanwälte, die im Rahmen ihrer gerichtlichen Zuständigkeiten nicht über eine Kinderüberwachungsstelle verfügen, Ermittlungsverfahren zu ihren eigenen Dokumenten durchführen können.
einstweilige Verfügungsgerichte
Um eine sekundäre Traumatisierung des Kindes zu verhindern, sollten Richtlinien und Praktiken gestärkt werden, um den Begriff in der Regel nur einmal zu verwenden. Jugendgerichtszentren sollten ausgebaut werden. Die Zahl der Jugendgerichte im ganzen Land sollte erhöht werden.
Prozesse im Zusammenhang mit Kindern sollten beschleunigt und Maßnahmen verstärkt werden, damit sie nicht auf den Täter stoßen. Dokumente, in denen es sich beim Opfer, Täter oder Zeugen um ein Kind handelt, sollten von der benannten medizinischen Einrichtung Vorrang erhalten.
Wenn nach der Strafprozessordnung (CMK) ein wesentlicher Anwalt bestellt wird, sollte eine Frist für das Eintreffen des bestellten Anwalts auf der Polizeistation festgelegt werden, um sekundären Missbrauch zu verhindern. Die Tatsache, dass der Sozialuntersuchungsbericht und die erstellten Berichte darauf abzielen, ob die Bewegung die rechtliche Bedeutung und die Ergebnisse des CMK durch den Erlass einer Verordnung erkennen kann, sollte als Grund für die Rückgabe der Anklage angesehen werden.
Da es gemäß Artikel 236 des CMK verpflichtend ist, die Aussagen von Kindern, die Opfer von „qualifiziertem sexuellem Missbrauch“ geworden sind, in Kinderüberwachungszentren aufzunehmen, wurde die Unterscheidung zwischen leichtem und qualifiziertem sexuellem Missbrauch durch Kinder abgeschafft und die Untersuchung und Untersuchung in Es wurden Kinderüberwachungszentren für alle Fälle von sexuellem Missbrauch gegen Kinder eingerichtet. Das Wort „Zentrum und private Umgebung“ in CMK 236. Ausgabe sollte eröffnet werden und es sollte angegeben werden, dass Zentren Kindernachsorgezentren sind und private Umgebungen als Befragungsräume bezeichnet werden.
Staatsangehörigkeit