Verlängerung der Altersgrenze von 15 Jahren für das Dienstfahrzeug

Aufgrund der Covid-19-Epidemie wurde die Altersgrenze der als Schulbusse einzusetzenden Fahrzeuge, die bei 12 Jahren lag, mit der in der entsprechenden Verordnung vorgenommenen Änderung auf 15 Jahre angehoben. Mit der diskontinuierlichen Ausgabe in der Schulbusfahrzeugverordnung wurde beschlossen, die Fahrzeugaltersgrenze von 15 bis zum 1. Juli 2023 anzuwenden. Mit dem Prestige dieses Datums würde die Praxis ein Ende haben und das Alterskriterium von 12 Jahren für Schulbusse wieder angestrebt werden. Diese Frist wurde jedoch mit der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungsänderung des Innenministeriums bis zum 1. Juli 2025 verlängert. Demnach können bis zu diesem Zeitpunkt Fahrzeuge bis zum vollendeten 15. Lebensjahr als Schulbusfahrzeuge eingesetzt werden, sofern sie die „Prüfung“ bestanden haben.
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