Politik
Regelung der „Klassengröße“ in der Verordnung über private Bildungseinrichtungen

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Mit der Änderung der Verordnung über private Bildungseinrichtungen des Ministeriums für nationale Bildung darf die Klassengröße in privaten Bildungseinrichtungen nicht mehr als 20 in der Vorschulerziehung und 30 in anderen Schulen betragen.
„Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über private Bildungseinrichtungen des Ministeriums für nationale Bildung“ wurde im heutigen Amtsblatt veröffentlicht.
Dementsprechend darf die Klassengröße in privaten Bildungseinrichtungen nicht mehr als 20 in der Vorschulerziehung und 30 in Grund-, Haupt-, naturwissenschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Gymnasien, beruflichen und technischen Gymnasien und anderen Schulen betragen.
T24