Wirtschaft

Kurze Lückenprügel vom Taxifahrer! Taxifahrer zu 4 Monaten und 29 Tagen Haft verurteilt

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Am 2. Juni in İzmir Konak hat ihr Freund O.İ. Gülsema Kalaycı (22), die mit (31) in ein Taxi stieg, sagte dem Fahrer Lider T. (42), wohin sie fahren sollten. Der Taxifahrer, Präsident T., sagte: „Sie hätten zu Fuß gehen sollen“, mit der Begründung, es sei eine „kurze Strecke“, so das Argument. O.I. und Gülsema Kalaycı sagten, wo sie am Cumhuriyet Boulevard aussteigen wollen. Fahrerführer T. gab an, diesmal an der Stelle, an der sie aussteigen wollten, nicht abbiegen zu können. Präsident T. wollte das Duo etwa 800 Meter vor der Landung aus dem Fahrzeug holen. Inzwischen O.I. In der Mitte entbrannte eine Diskussion mit Präsident T.

Gülsema Kalaycı hingegen stieg aus dem Taxi und wollte ein Foto machen und das Nummernschild des Fahrzeugs abholen. Auch Fahrerführer T. attackierte das Duo mit einem Baseballschläger. Durch das Betreten der Mitte wurde Anführer T. beruhigt. Angriff auf Kalaycı und O.İ. Er ging zur Polizei und erstattete Anzeige.

„Ich beschwere mich auch“

Der Taxifahrer Bürgermeister T. erklärte in seiner Zusage gegenüber der Polizei, dass das Ehepaar am Tag des Vorfalls vor einer Bank aussteigen wollte: „Ich habe gesagt, dass es in diese Richtung kein Abbiegen gibt, und angeboten, auszusteigen sie vor einer Cafeteria. Ich fragte, ob sie 10 Meter laufen könnten oder nicht. Sie stimmten auch zu. Die männliche Person, Er fluchte, als er aus dem Auto stieg. „Hast du mich verflucht?“ Er sagte: „Ja“, sagte er. Dann brach ein Streit in unserer Mitte aus. Ich akzeptiere die Argumente nicht, die mir entgegengeworfen werden. Ich beschwere mich auch.“

4 MONATE 29 TAGE GEFÄNGNIS

Gegen den Taxifahrer Lider T. wurde beim 15. Strafgericht erster Instanz in Izmir eine Klage mit einer Gesamthaftstrafe von 7 Jahren und 9 Monaten wegen „vorsätzlicher Körperverletzung mit einer Schusswaffe“ und „bewaffneter Drohung“ eingereicht. In der Anhörung am 2. März wurde Lider T. wegen des Fehlers „vorsätzlich beide Personen mit einer Schusswaffe zu verletzen“ zu 4 Monaten und 29 Tagen Haft mit Ermäßigung verurteilt. (DHA)

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