Wirtschaft

„Keine Strafverfolgung für flüchtigen Verdächtigen“

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Die Entscheidung wurde vom 2. Strafgericht erster Instanz von Trabzon getroffen: „Der flüchtige Angeklagte kann vor dem CMK strafrechtlich verfolgt werden.“ Wenn er jedoch nicht zuvor befragt wurde, kann eine Verurteilung nicht erfolgen.“

Das Verfassungsgericht entschied bei der Prüfung des Antrags, dass dieser gegen die Verfassung verstoße. In der Entscheidung hieß es: „Es besteht Einvernehmen darüber, dass die Möglichkeit eines wirksamen Verfahrens, das dem flüchtigen Angeklagten die Möglichkeit garantiert, eine erneute Beurteilung und Wiederaufnahme des Verfahrens zu verlangen, nicht im Gesetz enthalten ist.“

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