Wirtschaft

Kein Asbestschiff erlaubt

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In einer schriftlichen Erklärung zu dem mit Asbest beladenen Schiff erinnerte die Behörde daran, dass sie eine „bedingte Genehmigung“ unter der Bedingung erteilt habe, dass das Schiff vor dem Einlaufen in türkische Hoheitsgewässer überprüft werde und die Demontage unter der Aufsicht von Experten des Ministeriums erfolge. Die Behörde verwendete die folgenden Begriffe: „Die Tatsache, dass ein zweiter Kontrollprozess nicht unter der Aufsicht internationaler unabhängiger Kontrollinstitutionen und Kontrollteams unseres Ministeriums durchgeführt wird, obwohl dies in der Notifizierungsregel enthalten ist; Aufgrund der Tatsache, dass der „Hazardous Element Inventory Report“, der erstellt werden sollte, indem die Standorte von Asbest und anderen gefährlichen Stoffen auf dem Schiffsplan gezeigt und die Probenahmestellen fotografiert werden, unserem Ministerium nicht vorgelegt wurde; Es wurde beschlossen, die für das Schiff „NAE Sao ​​​​Paulo“ erteilte bedingte Notifikationsgenehmigung zu widerrufen. Im Einklang mit dieser Entscheidung; Das Schiff darf nicht in türkische Hoheitsgewässer einfahren. Bisher haben wir keinen Schritt zugelassen, der unserem Volk schaden würde. Möge unser Volk in Frieden ruhen. Wir werden es nicht länger zulassen.“

 

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