In Istanbul erschoss der Richter versehentlich die Person, die angeblich einen epileptischen Anfall hatte
Der Vorfall ereignete sich gegen 11:00 Uhr in Kağıthane Çağlayan. Dem Argument zufolge hat der 12. Vollstreckungsgerichtsleiter F.Ö. (33) begann zu studieren. Ali İhsan Y. (63), der damals auch den Einheimischen bekannt war, erlitt epileptische Anfälle auf dem Bürgersteig, heißt es in der These. Als der Mann den Richter in panischer Panik an der Schulter packte, glaubte der junge Richter, er sei angegriffen worden, und zog seine Waffe. Der junge Richter verletzte den Mann, der sich an der Schulter festhielt, mit einem einzigen Schuss ins Bein.
„Er hat ihn ins Bein geschlagen, weil es ein Angriff auf ihn wäre“
Zu dem Vorfall sagte Müjdat Selvi: „Ali İhsan, der schon sehr lange unser Nachbar ist, ist ein kranker Mensch mit Epilepsie. Er hatte plötzlich Epilepsie und musste Medikamente einnehmen. Wenn er die Droge nimmt, geht es ihm schlechter und er hat das Gefühl, jemanden festzuhalten und anzugreifen. Wir kennen sein Temperament, da wir seit vielen Jahren in dieser Gegend sind. Wenn ich mich hier nicht irre, gab es eine physische Anweisung für einen unserer Staatsanwälte. Er schoss ihm ins Bein, weil er dachte, es würde eine Razzia gegen ihn geben. Wir kennen ihn gut, weil er unser Nachbar ist. Er ist ein aufrichtiger Mensch, der nicht so sehr angreift. Aufgrund seiner Krankheit ereignete sich ein trauriges Ereignis. Er wird derzeit im Krankenhaus behandelt, was als nächstes passiert, liegt nun in der Hand der Justiz“, sagte er.
Der Richter schoss auf den Mann, der ihm die Schulter ins Bein hielt
Nach dem Vorfall wurden die Polizei und die Gesundheitsgruppe nach Benachrichtigung entsandt. Gesundheitsgruppen, die in kurzer Zeit vor Ort waren, brachten den Verletzten nach dem ersten Eingriff mit einem Krankenwagen ins Krankenhaus. Während sich herausstellte, dass der Zustand des Mannes korrekt war, arbeiteten Polizeigruppen noch eine Weile vor Ort. Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul leitete eine Untersuchung des Vorfalls ein.
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