YSK gab seine begründete Entscheidung bekannt, Präsident Erdoğan in die Kandidatenliste aufzunehmen.

YSK wies einstimmig die Einwände des AK-Parteivorsitzenden und Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan zurück, zum dritten Mal Präsidentschaftskandidat zu sein. In seiner begründeten Entscheidung führte die YSK Folgendes aus:
„Präsident Recep Tayyip Erdoğan wurde erstmals am 10. August 2014 gewählt, und da die 26. Parlamentswahl am 1. November 2015 stattfand, wurde die oben erwähnte Präsidentschaftswahl nicht zusammen mit der TGNA-Wahl abgehalten, sondern war eine Einzelwahl. Trotzdem fanden die Parlamentswahlen der 27. Periode am selben Tag wie die Präsidentschaftswahlen am 24. Juni 2018 statt. Gemäß dem 101. Element der Verfassung und dem 3. Element des Gesetzes Nr. 6271 wird die Amtszeit des Präsidenten auf der Grundlage des vorangegangenen gemeinsamen Wahltermins bestimmt. Mit anderen Worten, die erste gemeinsame Wahl war die Wahl am 24. Juni 2018. Dementsprechend wird die Frist für die Mission von Präsident Recep Tayyip Erdoğan auf der Grundlage des vorherigen Wahldatums bestimmt, als die Präsidentschafts- und TGNA-Wahlen zusammen abgehalten wurden, und da das Datum der „ersten gemeinsamen Wahl“ der 24. Juni 2018 ist, die erste Periode, die Ab diesem Datum beginnt die fünfjährige Missionsfrist. In diesem Fall war es aus den oben genannten Gründen notwendig, die Einwände gegen die Präsidentschaftskandidatur von Recep Tayyip Erdoğan zurückzuweisen.“
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