Wirtschaft

Haftbefehl gegen den Angeklagten, der den Professor mit „Kalbszunge“ bedroht hat

Werbung

Prof. DR. Esin Davutoğlu Şenol gab auf ihrem Twitter-Account an, dass ihr mit dem Tod gedroht wurde, indem sie „Kalbszunge“ vor ihrer Praxis liegen ließ, und nachdem sie das geteilt hatte, ging sie im Juli letzten Jahres zur Polizeiwache und erstattete Anzeige. Mustafa Yücel, von dem Şenol behauptete, er habe ihn bedroht, wurde auf Anordnung der Generalstaatsanwaltschaft von Ankara in Eskişehir festgenommen.

Yücel, der wegen des Verbrechens der „Bedrohung“ und der „rechtswidrigen Beschlagnahme und Verbreitung personenbezogener Daten“ strafrechtlich verfolgt wurde, wurde als Yücel bezeichnet. Yücel wurde vom Gericht, zu dem er nach seiner Aussage hingeführt wurde, mit der benannten Kontrollregel freigelassen.

Heute erste Anhörung des Falls gegen Mustafa Yücel vor dem 10. Strafgericht erster Instanz in Ankara; Während der Angeklagte Yücel nicht teilnahm, beklagte der Beschwerdeführer Prof. DR. Şenol und seine Anwälte waren anwesend. Prof. DR. Şenol erklärte, dass das, was sie als Frau und Wissenschaftlerin erlebt habe, nicht akzeptabel sei und sagte: „Ich bin seit langem an diesen Ereignissen beteiligt. Ich bitte Ihr ehrenwertes Gericht, Empathie zu zeigen.“

„AUF KAMERAAUFZEICHNUNGEN GESEHEN“

AZ, einer der bei der Anhörung vernommenen Zeugen, erklärte, dass sich Şenol in dem Gebäude, in dem sich sein Büro befindet, auf einer Mission befand. AZ sagte, er habe den Angeklagten nicht gekannt und nicht gesehen, sagte AZ: „Ich habe den Vorfall nicht persönlich gesehen Frau Esin. Ich wies sie auch weg und sagte, dass Frau Esin nicht in ihrem Büro sei. „Vor diesem Vorfall wurde ‚Kalbszunge‘ vor Frau Esins Büro liegen gelassen. Ich habe diesen Vorfall nicht persönlich miterlebt. Aber wann Wir wurden informiert, als wir uns die Kameraaufnahmen ansahen, sah ich, dass eine männliche Person die Kalbszunge, die er in einer Tasche mitgebracht hatte, an der Tür liegen ließ“, sagte er.

Nach Anhörung der Zeugen erließ der Amtsrichter den Haftbefehl gegen den Angeklagten Yücel mit der Begründung, er habe „gegen die gerichtlichen Kontrollmaßnahmen verstoßen“. Der Richter entschied auch, die Verteidigung des Angeklagten vor Gericht zu übernehmen. Nach Anhörung der anderen Zeugen verschob das Gericht die Anhörung auf den 4. April. (DHA)

Staatsangehörigkeit

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"