Freispruch im Verleumdungsverfahren gegen Besitzer von Nero-Hund
Der Angeklagte Deniz Özula und die Anwälte der Parteien nahmen an der Anhörung vor dem 27. Strafgericht erster Instanz in Istanbul teil. Laut dem dem Gericht vorliegenden Gutachten wurde festgestellt, dass an der Wohnungstür der Beschwerdeführerin Alp Erkin die Aufschrift „Konsulat ist nicht erlaubt, Honorarkonsulat Gabun“ angebracht und später entfernt worden sei.
Der Anwalt des Beschwerdeführers Alp Erkin erhob Einspruch und argumentierte, dass das Gutachten des Sachverständigen nichts mit dem Verleumdungsfehler zu tun habe.
Nurcan Aydoğan, der bei der Anhörung als Zeuge vernommen wurde und eine Wohnung neben der Wohnung des Beschwerdeführers hat, sagte: „Als wir das Haus kauften, begannen wir mit Renovierungsarbeiten. Während die Angestellten die Stützmauer strichen, rief Erkin an als die Angestellten auf die Seite von Alp Erkins Wohnung zogen. „Wenn sie noch einmal auf meine Seite kommen, werde ich sie alle einzeln erschießen. Ich bin der Konsul. Ich werde nicht drinnen bleiben. Ich habe persönlich das Konsulatsschild gesehen.“ die Tür seiner Wohnung und das Fahrzeug mit CC-Kennzeichen“, sagte er.
EHEMALIGER FAHRER BEOBACHTET
Bülent Gülşahin, der ehemalige Fahrer von Alp Erkin, der als Zeuge angehört wurde, gab an, dass er Mitte 2012 und 2020 gearbeitet habe, und sagte: „Nach dem Tod von Alp Beys Vater hat er ein Schild an die Tür seiner Wohnung gedruckt in Yeniköy mit dem Formular ‚Honorarkonsulat von Gabun ist nicht erlaubt‘. Ich bin früher ab und zu mit dem Fahrzeug mit CC-Kennzeichen gefahren“, sagte er.
AKQUISITION IST GEFORDERT
Nach Anhörung der Zeugen erklärte der Staatsanwalt zur Begründung seiner Meinung zur Stiftung, dass der Beschwerdeführer Alp Erkin das Honorarkonsulat-Schild am Eingang seiner Wohnung habe, obwohl es von allen gesehen werden könne, und dass es offensichtlich sei, dass er ein Fahrzeug dabei habe CC-Schild vor seiner Wohnung, und es habe eine Feindschaft zwischen den Parteien gegeben. In dem Gutachten wurde der Freispruch des Angeklagten mit der Begründung beantragt, dass die Denunziationen nicht in den Bereich der über die Ausübung des Beschwerderechts hinausgehenden Verleumdung fielen. Während sich der Angeklagte Deniz Özula mit dem Gutachten einverstanden erklärte, forderte der Anwalt des Beschwerdeführers Alp Erkin eine Frist zur Stellungnahme gegen das Gutachten. Das Gericht gab dem Antrag auf Fristverlängerung statt und vertagte die Verhandlung.
ANKLAGE
In der Anklageschrift wurde festgestellt, dass der Angeklagte Deniz Özula seinen Hund namens Nero am 25. Juli 2020 bei seinem Nachbarn, dem Angeklagten Zafer Önal, ablieferte, der Önal die Frau von Alp Erkin, Sadiye, angegriffen habe, weil sie den Hund nicht mitgenommen habe notwendigen Vorkehrungen und dass aufgrund dieses Vorfalls eine Rivalität mitten unter den Parteien entbrannte. Es wurde festgestellt, dass die Angeklagten viele Beschwerden über Alp Erkin bei der Staatsanwaltschaft eingereicht hatten und als Ergebnis der Ermittlungen Entscheidungen über die Nichtverfolgung ergangen waren. In der Anklageschrift wurde im Einklang mit den Aussagen der Angeklagten ausgeführt, dass über Alp Erkin unbegründete Nachrichten in Form eines „falschen Konsuls mit einer speziellen Nachrichtenschrift“ aufgetaucht seien und dass mit diesen Nachrichten das Ansehen des Beschwerdeführers beschädigt worden sei. Es wurde gefordert, die Angeklagten Deniz Özula und Zafer Önal wegen des „Verleumdungsfehlers“ zu Haftstrafen von jeweils 1 bis 4 Jahren zu verurteilen.
Staatsangehörigkeit