Freigelassen für 21 Angeklagte zusammen mit Erdal Acar im Fall gegen Sarallar
Der Prozess, der seit dem 6. Februar in den Gerichtssälen des Marmara Penal Institutions Campus vor dem 17. Hohen Strafgerichtshof von Istanbul läuft, wurde heute abgeschlossen und die mittlere Entscheidung verkündet. Das Gericht, die Angeklagten Erdal Acar, Furkan Sarıalioğlu, Mustafa Öztel, Kadir Saral, Uğur Saral, Kamil Bakırcı, Yavuz Aziz, Emrah Gümüş, Abdülsamet Çınar, Murat Karakuş, Eren Salman, Yasin Hebamme, Murat Can Bozkurt, Cengiz Akgül, Şaban Sarıoğlu , Orhan Sarı, Ümit Tunçer, Turan Saral, Tahsin Mete, Volkan Saral und Yaşar Akyüzlü entschieden sich unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ihre Verteidigung erfolgt ist, der Beweislage und der Möglichkeit einer Änderung der Qualifikationen für Vergehen für ihre Freilassung , und die Frist, in der sie in Haft gehalten wurden. Die Delegation beschloss, ein Ausreiseverbot für die freigelassenen Angeklagten zu verhängen.
NÄCHSTE ANHÖRUNGEN IM JUNI
Die Delegation, Altan Saral, Aziz Varlıklı, Bekir Karçiğa, Faruk Söylemez, Fetullah Çağın, Hikmet Aktemur, İbrahim Çakır, Mehmet Gönenci, Mehmet Ulu, Nusret Irmak, Ramazan Akgül, Talha Ersoy, Uğur Yılmaz, Özcan Akyüz und Tevshid Palit In Anbetracht der Situation beschloss es, ihre Haft fortzusetzen. Das Gericht, das die Entscheidung traf, die 6 Inhaftierten zwangsweise zu bringen, deren Verteidigung nicht übernommen wurde, lehnte den Antrag auf Rückerstattung des während der Ermittlungsphase beschlagnahmten Geldes ab, da die Opfer und die Beschwerdeführer jetzt nicht zuhörten. Das Gericht, das die Fortdauer des Haftbefehls gegen 14 Angeklagte, darunter İlyas Saral und Mustafa Fazlıoğlu, anordnete, lehnte den Antrag des Anwalts des Angeklagten Selim Sefada auf Verbot der Veröffentlichung ab. Das Gericht beschloss, die nächste Sitzung zwischen dem 12. und 23. Juni auf dem Campus der Marmara-Gefängnisanstalten fortzusetzen, da die Zahl der Angeklagten, Anwälte und Beschwerdeführer hoch und die Gerichtssäle des Istanbuler Gerichtsgebäudes in Çağlayan unzureichend seien.
ANKLAGE
In der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft vorbereiteten Anklageschrift waren 9 Personen, darunter die Schauspielerin Necati Şaşmaz, „Opfer“, 58 Personen, darunter die Musikerin Aylin Coşkun Aslan, „Beschwerdeführer“ und 2 Personen „Beschwerdeführerin“. In der Anklageschrift, in der festgestellt wurde, dass der Anführer der Organisation İlyas Saral war, wurde festgestellt, dass die Organisation auch von den Angeklagten Erdal Acar, Fatih Sarıalioğlu, Mehmet Ulu, Ali Kaplan, Mustafa Fazlıoğlu, Osman Tellioğlu und Tamer Çağlar geleitet wurde. In der Anklageschrift wurden die Fehler des Leiters der Organisation, İlyas Saral, „Errichtung und Verwaltung einer bewaffneten Organisation mit dem Ziel, ein Verbrechen zu begehen“ und „Qualifizierte Plünderung“ von 15 bis 27 Jahren, von Erdal Acar, einem der Täter, angegeben Anführer der Organisation, „Gründung oder Leitung einer bewaffneten Organisation mit dem Ziel, ein Verbrechen zu begehen“ und mehr als einmal Er wurde gebeten, wegen „qualifizierter Plünderung“ und „qualifizierter Plünderung“ zu einer Freiheitsstrafe von 50 Jahren bis 79 Jahren und 6 Monaten verurteilt zu werden „Versuch, mit Qualität zu plündern“. Während für den Angeklagten Ahmet Cengiz Karlı wegen der Fehler „Bedrohung mit einer Waffe“, „qualifizierte Plünderung“ und „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ eine Freiheitsstrafe von 41 Jahren, 6 Monaten bis 72 Jahren und 6 Monaten beantragt wurde, forderten andere Angeklagte wurden aufgefordert, in unterschiedlichem Ausmaß inhaftiert zu werden.
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