Explosionsfall im Bahnhof Ankara: Anhörung auf 8. September verschoben
Bei dem von der Terrororganisation DAESH organisierten Bombenanschlag vor dem Bahnhof Ankara am 10. Oktober 2015 kamen 100 Menschen ums Leben. Die Anklageschrift, die von der Generalstaatsanwaltschaft Ankara im Anschluss an die Untersuchung des Angriffs erstellt wurde, wurde am 13. Juli 2016 vom 4. Obersten Strafgerichtshof Ankara angenommen. Als Ergebnis des Prozesses, der am 7. November 2016 begann und am 3. August 2018 endete, wurden 9 Angeklagte 101 Mal zu lebenslanger schwerer Freiheitsstrafe verurteilt, jeweils einmal wegen der Straftat „Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ und 100 Mal jeweils wegen „vorsätzlicher Tötung von 100 Menschen“. Außerdem wurde beschlossen, die Akte gegen die 16 flüchtigen Tatverdächtigen abzutrennen. Dem Angeklagten Ekici, der wegen „Anführer einer bewaffneten Terrororganisation“ zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt wurde, wurden außerdem „Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung“, „vorsätzliche Tötung von 100 Menschen“ und versuchter Mord an 391 Menschen vorgeworfen Menschen, davon 20 Kinder. Die 3. Strafkammer des Obersten Gerichtshofs hob das Dokument teilweise zugunsten einiger Angeklagter auf. Das Oberste Berufungsgericht hob auch die Verurteilung von Ekici wegen „Gründung und Führung einer bewaffneten Terrororganisation“ auf und erklärte, dass Ekici wegen „vorsätzlicher Tötung“ und „Vergehen gegen die Menschlichkeit“ vor Gericht gestellt werden sollte.
„Ist es ein Vergehen, göttlich zu singen?“
Während die inhaftierten Angeklagten an der Anhörung vor dem 4. Obersten Strafgerichtshof von Ankara mit dem Audio- und Bildinformationssystem (SEGBİS) teilnahmen, waren die Anwälte der Parteien im Gerichtssaal anwesend. Der Gerichtsvorsitzende hielt eine Rede vor dem Angeklagten und seinen Anwälten, um nach der Lektüre der den Fallunterlagen beiliegenden Unterlagen eine Stellungnahme dazu abzugeben. Der Angeklagte Erman Ekici sagte, dass ihm vor verschiedenen Gerichten der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation vorgeworfen worden sei und die Dokumente mit einem Freispruchsurteil abgeschlossen worden seien. Ekici begründete seinen Prozess damit, dass er einige Leute kannte, und sagte: „Es heißt, ich sei in die Lager gegangen, sie sollen dort mein Foto zeigen, das werde ich akzeptieren. Als wir in der Türkei waren, war es falsch, zu NGOs zu gehen und Häuser zu besuchen.“ „Eine Hymne singen? Habe ich gesagt?“ Ekici, der behauptete, keinen Kontakt zur Organisation gehabt zu haben, wies auch die Aussagen von Zeugen zurück, dass er den Codenamen „Abu Talha“ verwendet habe.
Der Gerichtsleiter fragte einen der Angeklagten, Hacı Ali Durmaz, ob er den Angeklagten Ekici kenne. Durmaz sagte, er kenne Ekici nicht und wisse nicht, wer die Person mit dem Codenamen „Abu Talha“ sei.
Es wurde beschlossen, die Vollstreckung des Haftbefehls abzuwarten
Das Gericht verkündete seine Zwischenentscheidung nach der Aussage des Anwalts und entschied, dass die inhaftierten Angeklagten Yakup Şahin, Hasan Şahin, Hacı Ali Durmaz, İbrahim Halil Alçay, Resul Demir, Hüseyin Tunç, Talha Güneş, Abdulmubtalip Demir, Metin Akaltın und Erman Ekici verbleiben in ihrem aktuellen Zustand. Die Flüchtlinge des Gerichts, İlhami Balı, Savaş Yıldız, Edremit Tipe, Deniz Büyükçelebi, Yakup Selağzı, Kasım Dere, Nusret Yılmaz, Mustafa Delibaşlar, Walentina Slobodjanjuk, Muhammet Zana Alkan, Ömer Deniz Dündar, Gabriel Kaya, Ahmet Güneş, Kenan Kutval, Bayram Yıldız und die Vollstreckung des Haftbefehls gegen Hasan Hüseyin Uğur.
Die Anhörung wurde auf den 8. September vertagt.
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