„Er hat den Prozess nicht ernst genommen“
ELIF ALTIN Istanbul – In der vom Anatolischen 7. Strafgericht erster Instanz verkündeten begründeten Entscheidung wurde festgestellt, dass die Mitglieder des Obersten Wahlrats, der aus Mitgliedern der hohen Justiz besteht, in einer Weise beleidigt wurden, die die Ehre, die Würde und das Ansehen verletzen würde . In der Entscheidung wurde festgestellt, dass İmamoğlu zu einer Geldstrafe von Isimli verurteilt wurde, weil er den Gouverneur von Ordu beleidigt hatte, und sagte: „Unser Gericht hat sich eine negative Meinung über die Vergangenheit des Angeklagten gebildet, und in der Nach dem laufenden Gerichtsverfahren vor Ihrem Gericht, nach der Anhörung am 21. September, sagten Pressevertreter: „Das darf nicht passieren.“ Seine Aussage in der Form: „Die machen doch wieder weiter, das sind Leerstellen“, und nach der Anhörung am 11. November, ‚Ich schäme mich für dieses Gericht, es kann keinen Prozess dieser Art geben, lustig, es ist eine tragikomische Situation, es geht mich nichts an‘, nahmen mit ihrem Verhalten während des Prozesses den Prozess nicht ernst Aufgrund dieser negativen Verhaltensweisen wurde kein Rabatt gewährt.
Zu Beginn seiner Rede antwortete İmamoğlu dem Innenminister Süleyman Soylu, aber im Inhalt der Rede wurde erwähnt, dass diejenigen, die die Wahlen vom 31 sind die Mitglieder des YSK. In seiner Verteidigung wurde die Behauptung des Angeklagten, der Adressat seiner Worte sei Soylu, als Verteidigung gewertet, die entwickelt worden sei, um einer Bestrafung durch gegenseitige Beleidigungen zu entgehen. In Anbetracht der Art und Weise, wie das Wort Idiot im Satz verwendet wird, und der Betonung, die gemacht wird, wurde der Schluss gezogen, dass es im Sinne von dumm und zurückgeblieben verwendet wird.
In dem begründeten Beschluss hieß es weiter: „Das Wort Dummkopf bedeutet in der Volkssprache dumm, dumm und zurückgeblieben. Obwohl es in der Literatur keine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zum direkten Wort „Idiot“ gibt, gibt es viele Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs, die besagen, dass im Falle der Verwendung der Wörter dumm, dumm und zurückgeblieben, die synonym mit Idiot sind, der Tatbestand der Beleidigung vorliegt .
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