Wirtschaft

Entscheidung „Gleichberechtigter Beobachter“ in der ATO von YSK zurückgegeben

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HANDE ATILGAN/ANKARA- Der Foreign District Election Council hatte beschlossen, dass die AK-Partei, die MHP, die CHP und die GÜZEL-Partei, die bei der ATO-Volkszählung Präsidentschaftskandidaten nominiert hatten, 400 Beobachter haben könnten, während andere an der Wahl teilnehmende Parteien 200 Beobachter haben könnten. TİP legte letzte Woche Berufung gegen die Entscheidung ein. Der Wahlrat der Provinz Ankara akzeptierte den Einspruch und entschied, dass alle Parteien mit der gleichen Anzahl von Beobachtern an der ATO teilnehmen könnten. Als die YSK die Angelegenheit auf Einspruch der AK-Partei hin erörterte, änderte sie die Situation in der ATO in die vom Overseas District Election Board beschlossene Situation. Während die begründete Entscheidung des YSK noch nicht veröffentlicht wurde, wurde im obersten Schreiben an die entsprechenden Sektionen darauf hingewiesen, dass die physischen Regeln der ATO für eine gleiche Anzahl von Beobachtern nicht ausreichten und eine hohe Beteiligung ein Risiko darstellen würde der Verletzlichkeit. In dem Artikel wurde auf das Detail hingewiesen: „Wenn Beobachter aus allen politischen Parteien hinzugezogen werden, werden sich unter Berücksichtigung der Anzahl der Wahlurnen mehr als 35.000 Menschen in dem Bereich aufhalten, in dem die Stimmen gezählt und abgegeben werden.“ getan werden“.

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